Erfolg gegen Betäubungsmittelhändlerring: Grosse Sicherstellung von Amphetamin und Ecstasy

Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat und Stadtpolizei Zürich teilen mit:

In einem aufwändigen Ermittlungsverfahren ist es der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat zusammen mit der Stadtpolizei Zürich gelungen, einen Drogenhändlerring auszuheben und eine grosse Menge Betäubungsmittel sicherzustellen. Den sieben Beschuldigten wird vorgeworfen, in den Jahren 2013 und 2014 insgesamt 63 Kilogramm Amphetamin und 63›000 Ecstasytabletten mit einem Verkaufserlös zwischen 278›000.-- und 393›000.-- Franken von Holland in die Schweiz eingeführt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz erhoben und insgesamt Freiheitsstrafen von 24 Jahren gefordert. Erste Verurteilungen sind bereits erfolgt.

Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat führte während rund eineinhalb Jahren in enger Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei Zürich umfangreiche Ermittlungen gegen einen Drogenhändlerring. Den insgesamt sieben Beschuldigten wird vorgeworfen, durch unterschiedlich grosse Tatbeiträge, zwischen Juli 2013 und 24. November 2014 mindestens 63 Kilogramm Amphetamin und 63›000 Ecstasytabletten aus Holland in die Schweiz eingeführt zu haben. Der Erlös daraus betrug zwischen 278›000.-- und 393›000.-- Franken.

Aufgrund der intensiven Ermittlungen von Stadtpolizei Zürich und Staatsanwaltschaft gelang es rund 20 Kilogramm Amphetamin und rund 4›800 Ecstasytabletten sicherzustellen. Es handelt sich dabei um eine der grössten Sicherstellungen derartiger Drogen im Kanton Zürich.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen die drei Haupttäter am 15. Juli 2015 Anklage wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz am Bezirksgericht Zürich erhoben. Beantragt werden Freiheitsstrafen in der Höhe von 51 Monaten, 5 und 8 Jahren. Bei zwei der drei Haupttäter erfolgte die Anklage im abgekürzten Verfahren. Gegen zwei weitere Beteiligte wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt Anklage erhoben und Freiheitsstrafen von 20 Monate unbedingt und 18 Monate bedingt beantragt. Das Bezirksgericht Zürich hat zudem am 8. Juni 2015 bereits erste Urteile gefällt, und zwei ebenfalls schon angeklagte Beschuldigten im abgekürzten Verfahren mit je einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten bedingt und 24 Monaten unbedingt sowie dem Widerruf einer früheren Strafe von 18 Monaten bestraft.

Auskunft über das Strafverfahren im Rahmen dieser Medienmitteilung erteilt Staatsanwalt Peter Mucklenbeck am 22. Juli 2015 von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter Tel. 044 248 24 21.

Ein Bild der sichergestellten Betäubungsmittelmenge kann auf der Homepage der Stadtpolizei Zürich, www.stadtpolizei.ch, heruntergeladen werden. Fragen im Zusammenhang mit den polizeilichen Ermittlungen und den sichergestellten Drogen beantwortet der Mediendienst der Stadtpolizei Zürich, unter Tel. 044 411 91 11.

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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