Planung der Gewässerrevitalisierung fertig gestellt

Die häufig verbauten und kanalisierten Flüsse und Bäche sollen wieder natürlicher werden. So wollen es, im Interesse von Natur und Mensch, das Gewässerschutzgesetz des Bundes und die Zürcher Kantonsverfassung. Der Kanton Zürich hat die geforderte Planung in einem breit abgestützten Prozess mit den Beteiligten erarbeitet. Aber erst wenn konkrete Projekte vorliegen, nimmt diese Generationenaufgabe konkrete Gestalt an.

Die meisten Seen, Flüsse und Bäche in der Schweiz sind stark verbaut und kanalisiert, also nicht mehr in ihrem natürlichen Zustand. Im Kanton Zürich ist rund die Hälfte aller Gewässer stark beeinträchtigt oder ganz unter den Boden verlegt. Das 2011 revidierte Gewässerschutzgesetz des Bundes verlangt von den Kantonen unter anderem, die Revitalisierung eines Teils dieser Gewässer zu planen, das heisst aufzuzeigen, welche Seen, Flüsse und Bäche wieder in einen ursprünglicheren Zustand gebracht werden könnten. Damit sollen die Gewässer ihre natürlichen Funktionen wieder besser wahrnehmen können, also Tieren und Pflanzen einen geeigneten Lebensraum bieten und für die Selbstreinigung des Wassers sorgen.

Erhält ein Gewässer wieder mehr Raum, kann es zudem im Hochwasserfall die Wassermassen besser aufnehmen und tritt weniger über die Ufer. Aber auch für die Erholung des Menschen sind natürliche und naturnahe Gewässerlandschaften äusserst wertvoll. Aus diesen Gründen verlangt nebst dem Bundesgesetz auch die Zürcher Kantonsverfassung die Revitalisierung von Gewässern.

100 von 3600 Kilometern in zwanzig Jahren

Nun hat die Baudirektion die verlangte Planung für die Fliessgewässer abgeschlossen und dem Bund übergeben. Damit sind die Voraussetzungen für eine finanzielle Beteiligung des Bundes an künftigen Projekten erfüllt. Die Planung ist unterteilt in eine grundsätzliche Beurteilung des Revitalisierungspotentials aller Gewässer mit einem Horizont von 80 Jahren sowie in eine Planung für die nächsten 20 Jahre mit der Bezeichnung von prioritären Abschnitten. Neben den entsprechenden Plänen umfasst sie einen begleitenden Bericht. Die prioritären Abschnitte umfassen gut 100 Kilometer der insgesamt 3600 Kilometer Gewässerstrecke im Kanton. Von diesen 100 Kilometern sollen in den nächsten 20 Jahren 50 Kilometer an kantonalen Bächen und Flüssen durch den Kanton und 50 Kilometer an kommunalen Bächen durch die Gemeinden revitalisiert werden.

Ziel: Eintrag in die Richtpläne

Die Planung schliesst an das Wiederbelebungsprogramm der Kantons Zürich an, in dessen Rahmen seit Beginn der 1990er-Jahre bereits rund 100 Kilometer Gewässerstrecke revitalisiert wurden – meist im Zusammenhang mit Hochwasserschutzvorhaben. Die Planung, die unter engem Einbezug der Planungsverbände, Gemeinden und Anspruchsgruppen entstanden ist, hat vorerst rein strategischen Charakter. Ziel ist, dass die entsprechenden Gewässerabschnitte in den kantonalen und die regionalen Richtpläne eingetragen werden.

Nur mit Einverständnis der Grundeigentümer

Die Revitalisierungen werden sich über einen sehr langen Zeithorizont erstrecken, sind also eine Generationenaufgabe. Erst wenn der Kanton oder die entsprechende Gemeinde ein konkretes Projekt initiieren und auch die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer einverstanden sind, wird ein in der Planung verzeichnetes Gewässer tatsächlich wieder in einen natürlicheren Zustand versetzt. An die Projekte leisten Bund und Kanton Unterstützungen von bis zu 80 Prozent der Kosten. Sind hochwertige Ackerflächen, so genannte Fruchtfolgeflächen, von der Revitalisierung betroffen, müssen sie möglichst ortsnah durch Bodenaufwertungen kompensiert werden.

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Neben der Revitalisierungsplanung sind die Kantone im Rahmen des revidierten Gewässerschutzgesetzes zu weiteren Planungen verpflichtet. So hat der Kanton Zürich drei weitere Planungen fristgerecht dem Bund eingereicht. Es handelt sich um Berichte zur:

  • Sanierung der Fischgängigkeit bei Wasserkraftwerken
  • Eindämmung oder Minderung des für die Natur nachteiligen Schwall-/Sunk-Betriebs von Wasserkraftwerken;
  • Förderung des natürlichen, für Fauna, Flora und Wasserqualität wichtigen Geschiebetriebs in Fliessgewässern.
     

(Medienmitteilung der Baudirektion)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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