Radarwarnen ist auch auf Facebook verboten
Medienmitteilung 26.06.2015
Die Kantonspolizei Zürich hat im Mai 2015 insgesamt elf Verzeigungen gegen Facebook-User geschrieben, die auf der Social Media Website vor polizeilichen Kontrollen gewarnt hatten.
Mehrere Benutzer der Social Media Plattform Facebook verwendeten die Seite, um gegen das Gesetz zu verstossen, indem sie vor verschiedenen polizeilichen Kontrollen, wie zum Beispiel Geschwindigkeitskontrollen, warnten. Die Warnungen erfolgten in diversen Facebookgruppen, die teilweise geschlossen oder geheim waren. Die Polizei erwirkte unter anderem, dass eine Gruppe mit zirka 1300 Mitgliedern gelöscht wurde. Die Verzeigten sind zwischen 18 und 50 Jahre alt. Sie müssen mit Bussen von mehreren hundert Franken rechnen.
Gemäss dem Schweizerischen Strassenverkehrsgesetz (SVG) ist das öffentliche Warnen vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr verboten. Ab einer gewissen Anzahl Mitglieder, die im Gesetz nicht definiert ist, kann auch eine geschlossene Gruppe als ‹öffentlich› bezeichnet werden. Es liegt im Ermessen der Untersuchungsbehörde, zu beurteilen, wie gross eine solche Gruppe sein muss, um als ‹öffentlich› zu gelten.
Kantonspolizei Zürich
Mediendienst / Tel. 044 247 36 36
Beat Jost
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