Zulassungsbeschränkungen für Human-, Zahn- und Veterinärmedizin im Studienjahr 2015/2016
Medienmitteilung 13.05.2015
Der Regierungsrat hat beschlossen, an der Universität Zürich auch für das Studienjahr 2015/2016 eine Zulassungsbeschränkung zum Medizinstudium anzuordnen.
Der Regierungsrat hat im Herbst 2014 für das erste Studienjahr 2015/2016 die Zahl der verfügbaren Studienplätze an der Medizinischen Fakultät auf 350 (wovon 300 für die Humanmedizin und 50 für die Zahnmedizin) und an der Vetsuisse-Fakultät Zürich auf 80 festgelegt. Im Vergleich zu 2007 wurden in der Humanmedizin die Zahl der Studienplätze um über 33 Prozent aufgestockt.
Für die Studienrichtung Humanmedizin (inkl. Chiropraktik) lässt sich auch dieses Jahr eine Zulassungsbeschränkung nicht vermeiden. Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Rückzugsquote werden 1207 (Vorjahr 1177) Studienanwärterinnen und -anwärter erwartet, womit die Aufnahmekapazität (300 Studienplätze) deutlich überschritten ist. Für die Studienrichtung Veterinärmedizin ist die Lage vergleichbar. An den Vetsuisse-Fakultäten Bern und Zürich stehen nach Abzug der Rückzugsquote 359 Anmeldungen 150 Studienplätzen gegenüber, was eine Zulassungsbeschränkung unumgänglich macht. Mit 135 Anmeldungen bei 50 Studienplätzen ist für die Studienrichtung Zahnmedizin ebenfalls eine Zulassungsbeschränkung notwendig.
Auch die Universitäten Basel und Freiburg beabsichtigen, für das Studienjahr 2015/2016 in den Studienrichtungen Human- und Zahnmedizin die Zulassung zu beschränken. Die Universität Bern sieht eine Zulassungsbeschränkung in allen drei Studienrichtungen vor. Der mit den anderen Universitäten koordinierte Eignungstest wird am 3. Juli 2015 durchgeführt.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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