Neue kantonale Kontrollstelle Arbeitsmarkt
Medienmitteilung 01.06.2015
Per 1. Juli 2015 werden Kontrollen bezüglich Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in Branchen ohne allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) sowie Kontrollen im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung neu von einer verwaltungsinternen Kontrollstelle durchgeführt. Bislang wurden diese Kontrollen vom Verein Arbeitskontrollstelle Kanton Zürich (AKZ) vorgenommen.
Mit der Einsetzung der Kontrollstelle Arbeitsmarkt zu Beginn des kommenden Monats werden die Tripartite Kommission des Kantons Zürich (TPK) sowie der Kanton künftig über eine eigene, verwaltungsinterne Kontrollorganisation verfügen. Da TPK und Kanton von Gesetzes wegen für die Überwachung des Arbeitsmarktes in nicht regulierten Branchen und die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständig sind und ihnen in diesen Bereichen die volle Verantwortung obliegt, ist diese Neuerung notwendig und konsequent. Angesiedelt in der Abteilung Arbeitsmarktaufsicht des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) werden künftig vier Arbeitsmarktinspektoren mit der Unterstützung von drei administrativen Mitarbeitenden jährlich rund 1›300 Schwarzarbeitskontrollen und 2›200 Kontrollen im Zuständigkeitsbereich der TPK durchführen.
Weiterhin bestehen bleibt die Zusammenarbeit des Kantons mit der Arbeitskontrollstelle Kanton Zürich (AKZ) im Bereich der gesetzlichen Schnittstellenaufgaben in regulierten Branchen mit ave GAV. Zuständiges Kontrollorgan in diesen Branchen sind die Paritätischen Berufskommissionen, für welche die AKZ nach wie vor Kontrollen bezüglich Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durchführen wird.
(Medienmitteilung des Amts für Wirtschaft und Arbeit)
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