Baudirektion setzt Gestaltungsplan für Jagdschiessanlage Widstud fest
Medienmitteilung 22.05.2015
Die drei bestehenden Jagdschiessanlagen im Kanton Zürich sind in ihrem Weiterbestand in Frage gestellt. Deshalb plant der Kanton in Bülach eine neue, umweltfreundliche Anlage auf dem neusten Stand der Technik, um die bestehenden Anlagen zu ersetzen. Nachdem der dafür erforderliche kantonale Gestaltungsplan öffentlich aufgelegen ist, hat ihn die Baudirektion aufgrund der Einwendungen überarbeitet und festgesetzt.
Eine umfassende Standortevaluation für die erforderliche neue Jagdschiessanlage ergab als optimalen Standort die heutige Kiesgrube Widstud in Bülach. Sie liegt abseits grosser Wohngebiete und ist dennoch gut erschlossen. Der Kantonsrat hat das Areal im Juni 2013 denn auch als Standort für die neue Jagdschiessanlage im kantonalen Richtplan eingetragen. Darauf basierend hat die Baudirektion einen kantonalen Gestaltungsplan erarbeitet und vom 17. Juni bis 25. September 2014 öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen bestanden aus dem eigentlichen Gestaltungsplan, den Gestaltungsplanvorschriften, dem Bericht über die Umweltauswirkungen, dem Lärmgutachten, dem Raumplanungsbericht sowie dem schon früher erstellten Bericht über die Standortwahl.
Dimensionen und Betriebszeiten reduziert, hohe Umweltschutzauflagen
Während der öffentlichen Auflage gingen rund 20 Einwendungen von Gemeinden, Organisationen und Privatpersonen ein. Die Baudirektion hat dazu folgende Entscheide gefällt:
- Den Anträgen zur flächenmässigen Reduktion beziehungsweise zum Verzicht auf die Büchsenmacherei, das Restaurant sowie die Schulungsräume hat sie stattgegeben, indem sie die Flächen der Büchsenmacherei von 1'200 Quadratmeter auf 600 Quadratmeter und diejenige von Restaurant und Schulungsräumen von 1'000 Quadratmeter auf 500 Quadratmeter halbierte. Grundsätzlich hält die Baudirektion aber an diesen Nutzungen am Standort Widstud fest, da sie für den Betrieb einer Jagdschiessanlage unerlässlich sind.
- Damit sich die Bauten noch besser in die Landschaft einfügen, hat die Baudirektion die maximal zulässige Gebäudehöhe reduziert.
- Der 300-Meter-Schiesstunnel muss neu vollständig mit Erde bedeckt werden und verschwindet damit ganz unter dem Boden.
- Die zusätzlichen Anliegen zum Umweltschutz wie die Verwendung schadstoffarmer Produkte, dem neusten Stand der Technik entsprechende Kugelfänge, das Auffangen des Schrots sowie die vorsorgliche Überwachung von Boden und Grundwasser hat sie berücksichtigt.
- Die Möglichkeiten einer nachhaltigen Energienutzung werden noch geprüft.
- Das Betriebsreglement, die Anforderungen an das jährliche Reporting durch die Betreiber der Anlage sowie die Lärmüberwachung wird die Baudirektion wie gewünscht in Abstimmung mit der Stadt Bülach erarbeiten.
- An einer limitierten und kontrollierten Mitbenützung der Anlage durch Sportschützen hält die Baudirektion fest und beschränkt die Nutzung nicht auf Zürcher Jägerinnen und Jäger.
- Auf die Kugel- und Schrotanlagen im Freien kann nach Ansicht der Baudirektion nicht verzichtet werden. Die Planungswerte der Lärmschutzverordnung für Neuanlagen sind jedoch zwingend einzuhalten. Ausserdem hat die Baudirektion die Betriebszeiten der Aussenanlagen am Abend und an Samstagen gegenüber den ursprünglichen Vorschriften weiter eingeschränkt.
Der festgesetzte Gestaltungsplan und der Bericht zu den Einwendungen liegen ab heute während 30 Tagen öffentlich auf. Sobald der Gestaltungsplan rechtskräftig ist, kann eine künftige Betreibergesellschaft ein Baugesuch einreichen und mit dem Bau der Anlage beginnen. Momentan wird mit einer Inbetriebnahme im Jahr 2018 gerechnet.
Die neue Jagdschiessanlage Widstud in Bülach
Mit der Hege und Pflege des heimischen Wildtierbestandes erfüllen die Jägerinnen und Jäger eine wichtige Aufgabe im Dienst der Allgemeinheit. Zum Wohl der Tiere und im Interesse der Sicherheit stellt der Kanton Zürich hohe Anforderungen an die Schiessfertigkeiten der Jägerschaft. Dies bedingt regelmässige Trainings und Prüfungen an der Jagdwaffe. Das eidgenössische Jagdgesetz verpflichtet den Kanton, den Jagenden die geforderte Aus- und Weiterbildung zu ermöglichen. Bislang trainieren die Zürcher Jägerinnen und Jäger auf den Jagdschiessanlagen in Embrach, Pfäffikon und Meilen. Nach langjährigem Schiessbetrieb sind die drei Anlagen wegen zu hoher Schadstoffbelastung jedoch in ihrem Weiterbestand in Frage gestellt. Die knapp 50-jährige Anlage Au in Embrach liegt zudem in einer mittlerweile bundesrechtlich geschützten Auenlandschaft. Der Kanton bereitet darum ihre Stilllegung und Sanierung vor. Um der Jägerschaft auch weiterhin regelmässige Trainings zu ermöglichen, hat der Kanton Zürich entschieden, eine neue Anlage auf dem neusten Stand der Technik zu schaffen, die alle gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Umwelt-, Natur- und Lärmschutz erfüllt und die bisherigen drei Anlagen ersetzen kann. Der Planungsprozess für die neue Jagdschiessanlage läuft unter Mitwirkung einer Begleitgruppe ab, die sich aus den verschiedenen Anspruchsgruppen zusammensetzt.
(Medienmitteilung der Baudirektion)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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