Flankierende Massnahmen bewähren sich auch im Kanton Zürich
Medienmitteilung 05.05.2015
Der heute publizierte Bericht des Staatssekretariates für Wirtschaft (SECO) über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr bestätigt, dass diese bei konsequenter Anwendung auch im Kanton Zürich ein wirksames Instrument sind, um Verstösse gegen minimale Arbeits- und Lohnbedingungen erfolgreich zu bekämpfen.
Der Bericht bestätigt, dass die flankierenden Massnahmen ihren Zweck erfüllen: Trotz Bestehens des freien Personenverkehrs werden Erwerbstätige vor der missbräuchlichen Unterschreitung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen wirkungsvoll geschützt. Von einem allfälligen Lohndruck betroffen sind lediglich einzelne Branchen, welche grossmehrheitlich über einen allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) verfügen und von den Paritätischen Berufskommissionen überwacht werden.
In Branchen ohne ave GAV hat die kantonale tripartite Kommission (TPK) Risikobranchen definiert, welche verstärkt kontrolliert und beobachtet wurden. So hat die kantonale TPK die Kontrollvorgaben des Bundes für 2014 wie in den Vorjahren übertroffen und 2014 insgesamt 2›238 Kontrollen durchgeführt; 388 Kontrollen mehr als vom Bund vorgegeben. In 137 Fällen wurden dabei Lohnunterbietungen festgestellt und die betroffenen Arbeitgeber im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Verständigungsverfahrens zur Nachzahlung der vorenthaltenen Lohndifferenzen sowie zur Anpassung des Arbeitsvertrages (bei Schweizer Arbeitgebern) aufgefordert. Diese Verständigungsverfahren konnten schweizweit mehrheitlich erfolgreich abgeschlossen werden.
Konsequenter Vollzug im Kanton Zürich
Auch das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Zürich vollzieht die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit rasch, konsequent und effektiv. So verhängte es 2014 gegenüber ausländischen Unternehmen und Selbständigerwerbenden insgesamt 483 Verwaltungsbussen und 154 Dienstleistungsverbote. Im Bereich der Schnittstellenaufgaben mit primärer Zuständigkeit der Paritätischen Berufskommissionen ist der Kanton jedoch weiterhin auf die reibungslos funktionierende Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern angewiesen, nur so kann das arbeitsmarktliche Kontrollsystem seine volle Wirkung entfalten. Wie bereits im Vorjahr wurden den Kantonen von den Paritätischen Berufskommissionen schweizweit nur 24 Prozent der von letzteren festgestellten Verstösse gegen die Arbeits- und Lohnbedingungen durch ausländische Unternehmen weitergeleitet. Angezeigt ist daher keine weitere Verschärfung der flankierenden Massnahmen, sondern die Umsetzung des bestehenden, bewährten Systems unter voller Ausschöpfung seiner Möglichkeiten.
(Medienmitteilung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit)
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