Korruptions-Affäre: Verfahren gegen drei weitere Beschuldigte abgeschlossen

Die Staatanwaltschaft I hat im Zusammenhang mit der Korruptions-Affäre bei der Dienststelle Milieu- und Sexualdelikte (MSD) der Stadtpolizei Zürich im April 2015 die Verfahren wegen sich bestechen lassen, Amtsmissbrauch, Begünstigung etc. gegen drei weitere beschuldigte Polizeifunktionäre mit einem Strafbefehl und drei Einstellungsverfügungen abgeschlossen

Gegen einen Polizeifunktionär der MSD hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen sich bestechen lassen, mehrfacher Amtsgeheimnisverletzung und mehrfachem Amtsmissbrauch erlassen. Konkret wird ihm vorgeworfen, 2013 vertrauliche Informationen aus dem elektronischen Polizeisystem (POLIS) an Drittpersonen weitergegeben und dafür teilweise sexuelle Zuwendungen verlangt zu haben. Der Beschuldigte wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu Fr. 100.-- bestraft. Unter Kostenauflage eingestellt wurde das Verfahren im Zusammenhang mit weiteren Vorwürfen wegen Amtsgeheimnisverletzung, Amtsmissbrauch und Begünstigung, da entweder der Zugriff oder die Weitergabe von Daten nicht nachgewiesen werden konnten und ein allfälliger weiterer Begünstigungsvorwurf verjährt wäre.

Der Vorwurf, wonach sich eine Polizeifunktionärin der MSD vom Wirt des Schweizerdegens zu Getränken und Essen (ausserhalb des Bauschänzlis) habe einladen lassen und diesen dafür als Gegenleistung für die Gratiskonsumationen nicht kontrolliert und damit vor möglicher Strafverfolgung geschützt habe, wurde durch die Untersuchung widerlegt. Ebenfalls nicht erhärtet werden konnte der Tatverdacht, wonach die Beschuldigte gegen sexuelle Dienstleistungen unberechtigterweise vertrauliche Daten aus dem POLIS an eine Prostituierte weitergeleitet habe. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen Begünstigung, des sich bestechen lassen, der Vorteilsannahme und des Amtsmissbrauches unter mehrheitlicher Kostenauflage eingestellt.

Gegen die damalige Chefin der Fachgruppe MSD wurde das Verfahren einzig wegen Begünstigung geführt. Konkret wurde ihr vorgeworfen, im Zusammenhang mit mutmasslich strafrechtlichen Verfehlungen eines Polizeibeamten der MSD (separates Verfahren), diesen weder beanzeigt noch ihrem Offizier gemeldet und ihn dadurch der Strafverfolgung entzogen zu haben. Dies obschon sie von den Verfehlungen durch eine Mitteilung einer Prostituierten an die beiden anderen Beschuldigten erfahren habe. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen sie mit Entschädigung und Genugtuung eingestellt, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie von den Verfehlungen ihres Mitarbeiters tatsächlich Kenntnis erlangt hatte. Gegen die anderen beiden Beschuldigten wurde dieser Vorwurf unter Kostenauflage eingestellt.

Sämtliche Erledigungsverfügungen sind noch nicht rechtskräftig. Nach wie vor pendent sind die Korruptions- und Begünstigungsverfahren gegen zwei ehemalige Polizeifunktionäre. Die Staatsanwaltschaft informiert von sich aus wieder über deren Abschluss.

Verständnisfragen im Rahmen der Medienmitteilung erteilt die Medienbeauftragte der Oberstaatsanwaltschaft, lic.iur. Corinne Bouvard, am 12. Mai 2015 von 14.30 bis 16.00 Uhr, unter Telefon 044 265 77 41.

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