Neue Beauftragte für Nachwuchsförderung des Sportamts
Medienmitteilung 14.04.2015
Die ausgebildete Turn- und Sportlehrerin Sascha Korner übernimmt per 1. Mai 2015 den Bereich Nachwuchsförderung von André Bucher, der sich selbständig macht.
Sascha Korner bringt für ihre neue Stelle einen grossen Erfahrungsschatz mit. Zuvor arbeitete sie bei Swiss Olympic in der Athletenförderung sowie in Ihrer aktuellen Position für das Talentförderungsprogramm TALENT EYE des Sportamts der Stadt Zürich. Sie ist zudem ehrenamtliches Vorstandsmitglied des Business Clubs des Volleyball-Profiteams Voléro Zürich.
Korner übernimmt in der kantonalen Nachwuchsförderung den Stab von André Bucher als Ansprechpartnerin für Sportschulen, Leistungszentren, Talente sowie deren Umfeld. Zudem wird sie von Seiten des kantonalen Sportamtes für die Organisation des Symposiums Nachwuchsförderung des «Sportkantons Zürich» zuständig.
Stefan Schötzau, Amtschef des kantonalen Sportamtes, sagt dazu: «Mit Sascha Korner hat das Sportamt des Kantons Zürich in der Nachwuchsförderung erneut eine Expertin gewinnen können, deren ausgewiesene Kompetenzen für geeignete Rahmenbedingungen im Zürcher Nachwuchsleistungssport Gewähr bieten.» Der Kanton Zürich gibt jährlich 950 000 Franken für die Förderung des sportlichen Nachwuchses aus.
Unter der Leitung von André Bucher konnte in den letzten Jahren das 2011 vom Regierungsrat verabschiedete Konzept für die Nachwuchsförderung weitgehend umgesetzt und etabliert werden. So gelang es unter anderem, mit dem Projekt «Footeco» die Talentförderung im Fussball auf eine neue Grundlage zu stellen. In seine Wirkungszeit fielen auch die Vereinheitlichung der Aufnahmeverfahren an den Kunst- und Sportschulen sowie eine Neuregelung der Schulgeldzahlungen für Zürcher Sporttalente. Den entsprechenden Beschluss zu einer Änderung des Volksschulgesetzes fällte der Kantonsrat im März 2014, er tritt im kommenden August in Kraft. Damit werden Schulgeldzahlungen für Schülerinnen und Schüler, die eine Kunst- und Sportschule besuchen, vereinheitlicht und die Wohnortsgemeinden zur Schulgeldübernahme verpflichtet.
(Medienmitteilung des Sportamtes)
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