Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft IV
Medienmitteilung 02.04.2015
Nachtrag zur Medienmitteilung der Kantonspolizei Zürich vom 1. April 2015: Die Staatsanwaltschaft IV für Gewaltdelikte des Kantons Zürich hat den mutmasslichen Täter, den Sohn des am 31. März 2015 getöteten Mannes, einvernommen. Er hat die Tat gestanden.
In der Zwischenzeit ist der Tatverdächtige zwei Mal staatsanwaltschaftlich einvernommen worden. Er hat eingestanden, seinen Vater am Abend des 31. März 2015 erschossen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat am 1. April 2015 beim Zwangsmassnahmengericht Zürich Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft gestellt. Der nähere Tathergang, die genauen Hintergründe sowie das Motiv dieser Tat bilden Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Auskunft im Rahmen dieser Mitteilung erteilt Staatsanwalt Dr. Markus Oertle am 2. April 2015 von 14.30 bis 15.30 Uhr unter Telefon 044 248 31 92.
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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