«Zürcher Umweltpraxis» Nr. 80: Neue Direktzahlungen fördern die Landschaftsqualität im Kanton Zürich

Finanzielle Beiträge entschädigen Landwirte und Landwirtinnen für verschiedene Leistungen. Neu auch für Leistungen, die zur Landschaftsqualität beitragen. 2014 sind erste Landschaftsqualitätsprojekte im Kanton angelaufen und sie sehen vielversprechend aus. Die aktuelle Ausgabe der «Zürcher Umweltpraxis» widmet sich Chancen und Spannungen im Dreieck von Landwirtschaft, Landschaft und Naturschutz.

Mit der Agrarpolitik 2014–2017 sind letztes Jahr neu auch Landschaftsqualitätsbeiträge eingeführt worden. Mit diesen Direktzahlungen werden die Landwirte und Landwirtinnen für Leistungen entschädigt, die sie für die Kulturlandschaft erbringen. Neben der Produktion von Nahrungsmitteln schaffen und pflegen sie nun auch vielseitige Landschaftselemente wie abwechslungsreich blühendes Ackerland, Hochstammobstgärten, Grünland oder vielfältig begrünte Rebberge. Dieses Jahr werden Projekte zur Förderung der Landschaftsqualität in allen Regionen des Kantons durchgeführt. Sie bereichern nicht nur das Landschaftsbild und damit den wertvollen Erholungsraum in der Nähe von Wohn- und Arbeitsplätzen. Auch die Ziele der sogenannten Vernetzungsprojekte werden unterstützt, indem Tier- und Pflanzenwelt durch dieses Engagement der Landwirte mehr und besseren Lebensraum erhalten. Vernetzungsprojekte haben sich schon einige Jahre als Mittel bewährt, um die Biodiversität in der Landwirtschaft zu fördern und stossen auf breite Akzeptanz.

Aber was liegt den neuen Landschaftsqualitätsprojekten zugrunde und welche Möglichkeiten bieten sie? Werden Landwirte neben der Nahrungsmittelproduktion künftig vermehrt die Landschaft pflegen? Was ist der heutige Stand bei den Vernetzungsprojekten im Kanton? Und wie sind Bewirtschaftungsbeiträge für kommunale Naturschutzobjekte geregelt? Die aktuelle Zürcher Umweltpraxis (ZUP) Nr. 80 widmet sich gleich in mehreren Beiträgen den komplexen Schnittstellen zwischen Landwirtschaft, Landschaft und Naturschutz.

Die «Zürcher Umweltpraxis» (ZUP) ist das Informationsbulletin der Umweltschutzverwaltung des Kantons Zürich. Mit aktuellen Informationen im Umweltbereich sowie verschiedenen Tipps aus der Praxis bildet die ZUP eine wichtige Plattform für den Austausch von Wissen und Erfahrungen. Die ZUP erscheint vierteljährlich und richtet sich an Behörden (insbesondere die Zürcher Gemeinden), Medien sowie an alle im Umweltbereich tätigen und an Umweltthemen interessierten Personen und Organisationen.

Die «Zürcher Umweltpraxis» ist kostenlos erhältlich bei der Koordinationsstelle für Umweltschutz, Post-fach, 8090 Zürich, Telefon 043 259 24 17, Fax 043 259 51 26. Die aktuelle Ausgabe der ZUP und das Archiv aller bisher erschienenen Beiträge finden Sie unter www.bd.zh.ch/zup.

(Medienmitteilung der Baudirektion)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.