Einheitliche Vorgaben für schulpsychologische und schulärztliche Dienste
Medienmitteilung 12.03.2015
Schulpsychologische Abklärungen und schulärztliche Untersuchungen sollen nach einheitlichen Richtlinien erfolgen. Der Regierungsrat hat dazu eine Änderung der Volksschulverordnung verabschiedet.
Der Regierungsrat hat mit einer Änderung der Volksschulverordnung den schulpsychologischen Dienst und die schulärztlichen Untersuchungen in verschiedenen Punkten neu geregelt. So soll die Vorsorgeuntersuchung auf der Kindergartenstufe an Privatärztinnen und Privatärzte delegiert werden. Die Schulärztin oder der Schularzt untersuchen nur dann, wenn kein privatärztlicher Untersuch vorliegt. Wieder eingeführt wird der Untersuch auf der Mittelstufe, wobei die freie Arztwahl garantiert bleibt.
Künftig beträgt die Mindestgrösse eines schulpsychologischen Dienstes drei Vollzeitstellen. Zudem sollen die Verfahren der schulpsychologischen Abklärungen im Kanton standardisiert werden.
Ziel ist es, die Qualität des schulpsychologischen und schulärztlichen Dienstes weiter zu vereinheitlichen. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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