Grösserer Spielraum für den Lehrmittelverlag

Der Lehrmittelverlag Zürich soll verselbstständigt werden. Künftig soll der Verlag seine Aufgaben als Aktiengesellschaft in öffentlichem Besitz erfüllen. Der Regierungsrat hat das Gesetz über den Lehrmittelverlag verabschiedet und an den Kantonsrat weitergeleitet.

Heute führt der Kanton den Lehrmittelverlag als unselbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt. Hauptaufgabe des Verlags ist es, Lehrmittel für die Volksschule des Kantons Zürich zu produzieren, zu erwerben und zu vertreiben. In den letzten Jahren hat sich das Umfeld, in dem der Lehrmittelverlag tätig ist, stark verändert. Zu den aktuellen Herausforderungen zählen unter anderem der Trend zur Digitalisierung der Lehrmittel oder die Angleichung der Lehrpläne und Lehrmittel der Deutschschweizer Kantone (Lehrplan 21).

Ziel des Gesetzes

Das neue Gesetz über den Lehrmittelverlag trägt diesen veränderten Rahmenbedingungen Rechnung: Es verschafft dem Lehrmittelverlag einen grösseren unternehmerischen Spielraum in betriebswirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht. Der verselbstständigte Lehrmittelverlag soll seine öffentlichen Aufgaben wie bisher erfüllen. Er stellt den Schulen weiterhin qualitativ hochstehende und preiswerte Lehrmittel zur Verfügung und bezieht die Lehrerschaft bei deren Entwicklung mit ein. Da Lehrmittel ein öffentliches Gut sind, soll der Lehrmittelverlag im öffentlichen Besitz verbleiben. Es können sich aber andere Kantone und Gemeinden daran beteiligen.

Positive Vernehmlassung

Im letzten Jahr wurde der Gesetzesentwurf bei Parteien, Fachpersonen aus dem Schulfeld, Lehrerkonferenzen und Verbänden im Bereich der Bildung und der Arbeitswelt in die Vernehmlassung gegeben. Die überwiegende Mehrheit der Befragten äusserte sich dazu positiv. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, der Vorlage zuzustimmen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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