Akademischer Nachwuchs soll gestärkt werden
Medienmitteilung 19.03.2015
Der Regierungsrat hat die neue Personalverordnung der Universität Zürich genehmigt. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Ablösung der Stellenpläne durch ein Stellenbudget sowie Anpassungen bei der Förderung des akademischen Nachwuchses.
Die Personalverordnung der Universität Zürich wurde neu erlassen. Eine wichtige Änderung betrifft die Personaladministration: Die bisherigen Stellenpläne werden durch ein Stellenbudget abgelöst. Die Universität Zürich ist dadurch flexibler, den unterschiedlichen Anforderungen universitärer Anstellungen Rechnung zu tragen. Für die einzelnen Anstellungen gilt wie bisher das kantonale Personalrecht mit den Richtpositionen und Lohnklassen.
Ausserdem soll die Förderung des akademischen Nachwuchses gestärkt werden. Die Anpassungen zielen u.a. darauf ab, dass Nachwuchskräfte früher selbstständige akademische Positionen erreichen können. In diesem Zusammenhang wurden neue Typen von Qualifikationsstellen eingeführt, wie zum Beispiel «Hilfsassistierende» und «Postdoktorierende».
Weitere Anpassungen betreffen das Lehrauftragswesen. Dozierende sollen künftig grundsätzlich im Rahmen von Anstellungen entschädigt werden.
Der Universitätsrat hat die neue Personalverordnung der Universität Zürich am 29. September 2014 verabschiedet. Gemäss Universitätsgesetz unterliegt diese der Genehmigung durch den Regierungsrat. Der Regierungsrat hat die neue Personalverordnung genehmigt.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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