Regierungsrat überweist neues Wassergesetz an den Kantonsrat
Medienmitteilung 19.02.2015
Die geltenden Gesetze im Bereich Wasser und Gewässer entsprechen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Darum unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat den Entwurf für ein neues Wassergesetz. Er fasst die bisherigen Erlasse in einem einzigen Gesetz zusammen, das den neusten technischen und rechtlichen Entwicklungen gerecht wird und einen zukunftsgerichteten Umgang mit den Gewässern ermöglicht.
Heute ist das Wasserrecht im Kanton Zürich in zwei Gesetzen und fünf Verordnungen geregelt, deren Entstehung teilweise bis in die 1960er-Jahre zurück reicht. Sie genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Darum hat die Baudirektion ein neues Wassergesetz entworfen, das der Regierungsrat nun beschlossen und an den Kantonsrat überwiesen hat. Das neue Regelwerk fasst die bisherigen Erlasse in einem einzigen Gesetz zusammen, dem kantonalen Wassergesetz. Bewährtes, wie beispielsweise die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden, bleibt bestehen. Dank Berücksichtigung der neusten technischen und rechtlichen Entwicklungen sowie neuer oder präziserer Regelungen und Formulierungen sorgt das neue Wassergesetz für viele Verbesserungen – etwa beim Hochwasserschutz, bei der Wasserversorgung oder der Siedlungsentwässerung. Ausserdem bringt es dank der Zusammenlegung und Verschlankung der bisherigen Erlasse und dank vereinheitlichter Verfahren eine Arbeitserleichterung für Behörden und Politik – der Regelungsumfang sinkt beträchtlich. Das Gesetz berücksichtigt die Bedürfnisse von Wirtschaft und Bevölkerung und schafft einen Ausgleich zwischen Nutzungs- und Schutzinteressen.
Integraler Ansatz im Wasserbereich
In einem zunehmend komplexen Umfeld ist eine Abstimmung der verschiedenen, teilweise sich widersprechenden Ansprüche in den Bereichen Wasserbau und Hochwasserschutz, Gewässerschutz sowie Gewässernutzungen wichtiger denn je. Während früher in diesen Bereichen ein streng sektorieller Ansatz gepflegt wurde, sollen die Herausforderungen künftig aufeinander abgestimmt und bezogen auf Gewässereinzugsgebiete angegangen werden. Die Massnahmen im Wasserbereich sollen mit der Siedlungs- und Landschaftsplanung koordiniert werden. Das Wassergesetz lässt die erforderliche umfassende Interessenabwägung zu und fördert damit gesamtheitliche Lösungen.
Weitgehend positive Vernehmlassung
Der Gesetzesentwurf wurde von Februar bis Juni 2013 von der Baudirektion bei Gemeinden und Verbänden in die Vernehmlassung gegeben. Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsste dabei das neue Wassergesetz. Eine Reihe vorgebrachter Änderungswünsche wurde im Gesetzesentwurf berücksichtigt, bei anderen liess die Bundesgesetzgebung zu wenig Spielraum.
Acht Gründe für das neue Wassergesetz
- Anpassung an Art. 105 der Kantonsverfassung (Auftrag an Kanton und Gemeinden zur Revitalisierung der Gewässer).
- Anpassung an die veränderten Bundesgesetze, insbesondere ans revidierte Gewässerschutzgesetz (Raumbedarf der Gewässer, Revitalisierung).
- Notwendigkeit einer koordinierten Planung aller Massnahmen zum Schutz und zur Nutzung der
Gewässer und zum Schutz vor dem Wasser über ein ganzes Einzugsgebiet (Massnahmenplan Wasser). - Ungenügende Organisations- und Bewirtschaftungsregeln zum langfristigen Erhalt der Infrastrukturen von Wasserversorgung und Siedlungsentwässerung (z.B. Anlagebuchhaltung, verstärkte Aufsicht der Gemeinden über private Wasserversorgungen).
- Das Bedürfnis nach übersichtlichen und einheitlichen Verfahren und Rechtswegen.
- Zu wenig konkrete Formulierungen in den heutigen Bestimmungen (z.B. bei der Tragung der Kosten von Hochwasserschutzmassnahmen).
- Teilweise veraltete Regelungen (z.B. Sanierungspläne gemäss §§ 21 und 22 des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz von 1974).
- Die Regelung einer einzigen Materie in zwei Gesetzen und fünf Verordnungen ist unzweckmässig und verursacht unnötigen Aufwand.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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