Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Seilbahnunglück vom 12. Juni 2011 im CEVI-Pfingstlager abgeschlossen
Medienmitteilung 12.01.2015
Die Staatsanwaltschaft Winterthur-Unterland hat die im Zusammenhang mit dem tödlichen Seilbahnunglück vom 12. Juni 2011 gegen einen Leiter und einen Hilfsleiter der CEVI Geroldswil sowie gegen eine beigezogene Drittperson geführten Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung am 17. bzw. 24. November 2014 mit zwei Strafbefehlen und einer Einstellungsverfügung abgeschlossen.
Gegen einen Leiter der CEVI Geroldswil sowie gegen eine von diesem beigezogene Drittperson hat die Staatsanwaltschaft Winterthur-Unterland einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen. Die beiden geständigen Beschuldigten wurden je mit bedingten Geldstrafen von mehreren tausend Franken sowie zu bezahlenden Bussen von einigen hundert Franken bestraft. Beide Strafbefehle sind rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten zusammengefasst vor, bei der Planung und beim Bau sowie beim Betrieb einer Seilbahn für ein CEVI-Pfingstlager in Oetwil an der Limmat unsorgfältig gehandelt zu haben. Dies weil sie trotz des grossen Gefälles und Länge der Seilbahn nur ein Bremssystem eingerichtet haben. Auf eine zweite Sicherungsvorrichtung, die beim Versagen des ersten Bremssystems eine unkontrollierte Fahrt und einen ungebremsten Aufprall eines Seilbahnbenützers im Ziel hätte verhindern können, haben sie verzichtet. Hinzukommt, dass auch die Bremsvorrichtung vor der Abfahrt des verunglückten Mädchens nicht genügend kontrolliert worden ist. Zudem waren die konkrete Aufgabenzuteilung, organisatorischen Abläufe und Sicherheitskontrollen beim Start ungenügend festgelegt, was eine ungebremste Abfahrt auch hätte verhindern können.
Diese Unterlassungen führten letztendlich dazu, dass eine achtjährige Lagerteilnehmerin am 12. Juni 2011 im Ziel ungebremst in einen Baum prallte und dabei tödlich verunglückte.
Ein weiteres Verfahren gegen einen Hilfsleiter der CEVI Geroldswil wurde am 17. November 2014 rechtskräftig eingestellt. Die Untersuchung hat ergeben, dass dieser weder mit dem Bau noch dem Betrieb der Seilbahn, sondern mit anderen Aufgaben betraut war.
Auskunft im Rahmen dieser Medienmitteilung erteilt Staatsanwalt Christian Philipp am 12. Januar 2015 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter Telefon 052 268 54 31.
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