Islamischer Kindergarten: Regierungsrat weist Rekurs ab

Der Regierungsrat weist den Rekurs des Vereins «Al Huda» betreffend Bewilligung zur Führung einer Privatschule mit Kindergartenstufe in Volketswil ab. Die religiösen Schwerpunkte nehmen nach Ansicht des Regierungsrates im Konzept des Kindergartens übermässig viel Raum ein.

Das Volksschulamt verweigerte im Mai 2014 dem Verein «Al Huda» die Bewilligung für die Eröffnung eines islamischen Kindergartens in Volketswil, daraufhin reichte der Verein Rekurs beim Regierungsrat ein. Der Regierungsrat weist den Rekurs ab, da der geplante Kindergarten die Vorgaben der Volksschulgesetzgebung nicht erfüllt. Gemäss Volksschulgesetz erzieht die Volksschule zu einem Verhalten, das sich an christlichen, humanistischen und demokratischen Wertvorstellungen orientiert. Eine Privatschule, an der die Schulpflicht erfüllt werden kann, muss eine Bildung anbieten, die der Bildung der öffentlichen Schule gleichwertig ist. Insbesondere muss sie Gewähr bieten, dass die Schülerinnen und Schüler keinen pädagogischen oder weltanschaulichen Einflüssen ausgesetzt sind, die den Zielen der Volksschule in grundlegender Weise zuwiderlaufen. Privatschulen können zwar Schwerpunkte setzen, insbesondere inhaltlicher, pädagogischer, weltanschaulicher, religiöser oder konfessioneller Art, doch haben sie sich dabei an den genannten Grundsätzen des Volksschulgesetzes und am Lehrplan zu orientieren.

Das Konzept für den strittigen Kindergarten erfüllt diese Anforderungen nicht. Laut Konzept bildet das religiöse Wissen die Basis für alles, was die Kinder später lernen und erleben werden. Dies geht über das Setzen von Schwerpunkten religiöser oder konfessioneller Art hinaus. Den religiösen Inhalten wird ein übermässig grosses Gewicht eingeräumt. Unter anderem erachtet der Regierungsrat den vorgesehenen Anteil von 20 Prozent Arabisch- und Koranunterricht als zu hoch, wenn dieser für alle Kinder fest vorgesehen und obligatorisch ist. Weiter bleibt zu unbestimmt, in welcher Form und in welchem Ausmass die im Konzept in allgemeiner Form aufgeführten islamischen Lehrinhalte vermittelt werden. Es besteht die Gefahr, dass nebst dem grossen Anteil an Arabisch- und Koranunterricht sowie der Vermittlung islamischer Inhalte im normalen Kindergartenunterricht zu wenig Zeit und Raum bleibt, den Anforderungen des kantonalen Lehrplans gerecht zu werden.

Der betreffende Rekurs ist unter www.zhentscheide.zh.ch verfügbar.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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