Kanton Zürich: Bettler auf Friedhöfen und bei Autobahnen unterwegs
Medienmitteilung 28.06.2014
Am Mittwochvormittag (25.6.2014) ist eine betagte Frau auf einem Zürcher Friedhof von einer Bettlerin angesprochen worden. Die junge Frau wollte die Rentnerin dazu bringen, zu einem Bancomaten zu gehen, um für sie Geld abzuheben.
Zwei Kantonspolizisten beobachteten, wie eine junge Frau um zirka 10.30 Uhr eine betagte Dame ansprach und in ein Gespräch verwickelte. Es stellte sich heraus, dass die 19-jährige österreichische Touristin, welche ein Kleinkind dabei hatte die 83-jährige Frau auf dem Friedhof ansprach. Die junge Frau gab an, dass sie von ihrem Mann verlassen worden sei und kein Geld mehr habe. Als die Rentnerin erwiderte, dass sie nichts dabei habe, schlug die Bettlerin vor, sie könnten zusammen zu einem Bancomaten gehen. Darauf liess sich die betagte Frau nicht ein. Schliesslich begab sich die Touristin unverrichteter Dinge zu einem Wohnmobil, wo ein 17-jähriger Österreicher auf sie wartete. Die beiden Touristen mit dem Kleinkind wurden durch die Polizei kontrolliert und wegen Bettelns verzeigt.
Im Kanton Zürich ist das Betteln verboten. Durch die Kantonspolizei Zürich wurden in den letzten Tagen vermehrt Bettler zur Anzeige gebracht. Sie erzählten Schicksalsgeschichten oder boten als Tausch für Bargeld wertlosen Schmuck oder andere Gegenstände an. Die Kantonspolizei empfiehlt, Bettlern kein Geld zu geben.
Im Moment treten zwei Gruppierungen von Bettlern auf. Wie oben erwähnt, werden zum Beispiel alte Leute angesprochen. Eine weitere Methode ist es, mit dem Auto bei Autobahn Ein- oder -Ausfahrten auf dem Pannenstreifen zu stehen und andere Verkehrsteilnehmer anzuhalten. Dann wird vorgegaukelt, dass das Benzin ausgegangen sei, dass man in einer Notlage stecke oder ähnliches. Manchmal bieten die Bettler an, die Autoscheiben zu putzen. Auch wird angeboten, angeblich echten Schmuck gegen Bargeld zu tauschen. Der Schmuck ist jedoch wertlos. Es ist gefährlich und nach dem Gesetz verboten, auf dem Pannenstreifen von Autobahnen anzuhalten, ohne in einer Notsituation zu sein. Dies gilt auch für Zu- und Wegfahrten von Autobahnen. Verkehrsteilnehmer, welche sich auf die Bettler einlassen, begeben sich in Gefahr und machen sich ausserdem strafbar.
Kantonspolizei Zürich
Mediendienst / Tel. 044 247 36 36
Beat Jost
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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