Effizienter und verantwortungsbewusster Vollzug der flankierenden Massnahmen
Medienmitteilung 05.05.2014
Die flankierenden Massnahmen sind bei konsequenter Anwendung ein wirksames Instrument, um Verstössen gegen minimale Arbeits- und Lohnbedingungen erfolgreich entgegenzuwirken. Dabei haben die tripartite Kommission des Kantons Zürich und das Amt für Wirtschaft und Arbeit im vergangenen Jahr erneut einen wichtigen Beitrag zu fairen Arbeits- und Lohnbedingungen geleistet.
Am 5. Mai 2014 hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) den aktuellen Bericht über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr veröffentlicht. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) als zuständige Arbeitsmarktbehörde nimmt die Publikation zum Anlass, ergänzend über Aspekte der Umsetzung der flankierenden Massnahmen aus Sicht des Kantons Zürich zu informieren.
Die flankierenden Massnahmen haben sich als Instrumentarium zum Schutz der in der Schweiz geltenden Arbeits- und Lohnbedingungen auch im vergangenen Jahr bewährt und eine Unterschreitung derselben erfolgreich bekämpft. Gemäss den ersten Ergebnissen der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik (BFS) ist der Bruttolohn in der Privatwirtschaft im Jahr 2012 gegenüber 2010 um 3,2 Prozent angestiegen. Bei einer Zunahme von jährlich 1,6 Prozent ist weiterhin kein genereller Lohndruck infolge der Personenfreizügigkeit festzustellen. Von einem allfälligen Lohndruck betroffen sind lediglich einzelne Branchen, welche grossmehrheitlich über einen allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) verfügen und von den Paritätischen Berufskommissionen überwacht werden. In Branchen ohne ave GAV hat die kantonale tripartite Kommission (TPK) Risikobranchen definiert, welche verstärkt kontrolliert und beobachtet werden. Gemessen an der Gesamtbeschäftigung beträgt der Anteil meldepflichtiger Kurzaufenthalter im Kanton Zürich lediglich 0,4 Prozent und liegt damit unter dem Schweizer Durchschnitt von rund 0,7 Prozent.
In Entsprechung zum gesamtschweizerisch beobachteten Trend hat auch die kantonale TPK die Kontrollvorgaben des Bundes für 2013 übertroffen. Insgesamt wurden 1›986 Kontrollen durchgeführt, was einem Mehr von 136 Kontrollen oder 7,35 Prozent gegenüber der vereinbarten Vorgabe entspricht. Dabei wurden in 125 Fällen Lohnunterbietungen festgestellt und die betroffenen Arbeitgeber im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Verständigungsverfahrens zur Nachzahlung der vorenthaltenen Lohndifferenzen sowie zur Anpassung des Arbeitsvertrages (bei Schweizer Arbeitgebern) aufgefordert. Diese Verständigungsverfahren konnten mehrheitlich erfolgreich abgeschlossen werden. Im Fokus der Kontrolltätigkeit der TPK stehen Risikobranchen, in welchen die Unterbietung der orts-, berufs- und branchenüblichen Löhne nach Einschätzung der Kommission gehäuft vermutet wird und erhöhte Aufmerksamkeit angezeigt ist.
Kantone sind auf Zusammenarbeit mit Paritätischen Berufskommissionen angewiesen
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) vollzieht die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit effizient und verantwortungsbewusst. Es sanktioniert festgestellte Missbräuche konsequent und setzt sich für faire Arbeits- und Lohnbedingungen ein. 2013 wurden in 147 Fällen Bussen wegen Verletzung von Mindestlohnbestimmungen gemäss ave GAV ausgesprochen, 279 Bussen wegen Verlet¬zung der Dokumentationspflicht bei selbständigen Dienstleistungserbringern verfügt, 100 Dienstleistungssperren wegen Lohnunterbietung, unbezahlten Bussen oder Auskunftsverweigerung angeordnet sowie 298 Bussen wegen Verletzung der Meldevorschriften auferlegt.
Das Phänomen scheinselbständiger Erwerbstätigkeit wird gemeinhin überschätzt und beschränkt sich im Kanton Zürich weitgehend auf bestimmte Bereiche des Baunebengewerbes, welche nahezu ausnahmslos über einen ave GAV verfügen, für dessen Vollzug die jeweiligen Paritätischen Berufskommissionen verantwortlich sind. Dazu gehört auch die Ermittlung einer allfälligen Scheinselbständigkeit. Dem AWA sind 2013 keine Meldungen seitens Paritätischer Berufskommissionen zu einer festgestell¬ten Scheinselbständigkeit übermittelt worden.
Die flankierenden Massnahmen sind bei konsequenter Anwendung ein wirksames Instrument, um Verstössen gegen minimale Arbeits- und Lohnbedingungen erfolgreich entgegenzuwirken. Das verhältnismässig komplexe duale Vollzugssystem bedingt jedoch eine reibungslos funktionierende Zusammenarbeit der Sozialpartner mit den Kantonen. Gesamthaft betrachtet erfolgt diese Zusammenarbeit jedoch noch nicht in zufriedenstellender Weise. So haben die Paritätischen Berufskommissionen im Jahr 2013 schweizweit nur 24 Prozent der von ihnen festgestellten Verstösse gegen das Entsendegesetz den Kantonen zur Sanktionierung überwiesen. Auch dem AWA wird eine Vielzahl der festgestellten Verstösse nicht gemeldet. Vor diesem Hintergrund besteht hinsichtlich der Professionalisierung bestimmter Paritätischer Berufskommissionen Handlungsbedarf.
(Medienmitteilung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit)
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