Vernehmlassung zur Verselbstständigung des Lehrmittelverlags Zürich
Medienmitteilung 04.04.2014
Der Regierungsrat hat die Bildungsdirektion ermächtigt, eine Vernehmlassung zu einem Gesetz über die Verselbstständigung des Lehrmittelverlags durchzuführen. Der Lehrmittelverlag Zürich soll seine Aufgaben künftig als Aktiengesellschaft im öffentlichen Besitz wahrnehmen.
Im Bildungsgesetz von 2002 ist festgelegt, dass der Kanton Zürich einen Lehrmittelverlag als unselbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt, das heisst als Teil der Bildungsdirektion, führt. Hauptaufgabe des Verlags ist es, Lehrmittel und Unterrichtshilfen für die Zürcher Volksschule zu produzieren, zu erwerben und zu vertreiben. Der Lehrmittelverlag Zürich gehört zu den führenden Lehrmittelverlagen der Schweiz.
Verändertes Umfeld
Der Lehrmittelverlag bewegt sich in einem Umfeld, das sich stark verändert. Angesichts aktueller Herausforderungen wie dem digitalen Wandel oder dem Lehrplan 21 benötigt der Lehrmittelverlag einen grösseren unternehmerischen Spielraum. Mit der Umwandlung des Verlags in eine Aktiengesellschaft sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden.
Für den Kanton Zürich ist wichtig, dass der Lehrmittelverlag den Volksschulen weiterhin qualitativ gute und preiswerte Lehrmittel zur Verfügung stellt. Der Entwurf des Gesetzes über den Lehrmittelverlag enthält deshalb Bestimmungen, die den Lehrmittelverlag auf die bisherigen öffentlichen Aufgaben für die Zürcher Volksschule verpflichtet. Der Lehrmittelverlag hat weiterhin Unterrichtsmittel für alle Schülerinnen und Schüler bereitzustellen, also auch Lehrmittel für kleinere Schülergruppen, wie etwa Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, für die kein genügendes Angebot besteht. Die Lehrerschaft wird an der Entwicklung oder Beschaffung der obligatorischen Lehrmittel beteiligt.
An der Lehrmittelverlags AG können sich gemäss Gesetzesentwurf andere Kantone und Gemeinden beteiligen.
Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Juli 2014.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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