Gezielte Anpassungen an den bewährten Zürcher Spitallisten auf Anfang 2015

Die Gesundheitsdirektion hat die Listenspitäler zur Stellungnahme zur Aktualisierung der Zürcher Spitallisten eingeladen. Da sich die Zürcher Spitalplanung 2012 bewährt hat, sind auf 2015 nur kleinere Anpassungen nötig. So wird die Zürcher Herzchirurgie mit gezielten Massnahmen weiter gestärkt und die Einhaltung der Aufnahmepflicht bei Spitälern mit vergleichsweise geringem Anteil an Grundversicherten noch besser überprüft.

Die leistungsorientierte Zürcher Spitalplanung mit den am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen neuen Zürcher Spitallisten für die Bereiche Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie hat sich bewährt. Das zeigt sich u.a. an folgenden Punkten:

  • Die zusammen mit über 100 Fachexperten entwickelte Zürcher Leistungsgruppensystematik in der Akutsomatik wird mittlerweile in 18 Kantonen angewandt.
  • Die von der Gesundheitsdirektion zu den Leistungsgruppen entwickelte Gruppierungssoftware wird inzwischen von verschiedenen Spitalsoftwarefirmen in ihre Spitalapplikationen eingebunden und bereits von vielen Schweizer Spitälern verwendet.
  • Das von der Gesundheitsdirektion durchgeführte Leistungs- und Qualitätscontrolling hat gezeigt, dass die Spitäler ihre Leistungsaufträge einhalten und die Qualitätsanforderungen erfüllen.
  • Der im Rahmen der Spitalplanung 2012 bis ins Jahr 2020 prognostizierte Leistungsbedarf hat sich bisher bestätigt.

Eine generelle Revision der Spitalplanung 2012 ist deshalb derzeit nicht angezeigt. Allerdings müssen im Sinne einer «rollenden Planung» aufgrund nationaler Entwicklungen wie z.B. Vorgaben der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin oder Änderungen in den medizinischen Kodierkatalogen periodisch gewisse Anpassungen vorgenommen werden. Auch die Erkenntnisse aus Leistungs- und Qualitätscontrolling sollten periodisch in die Spitalplanung einfliessen. Wie bereits beim Start der Spitalplanung 2012 vorgesehen, wird nach drei Jahren – und damit auf den 1. Januar 2015 – eine erste konzeptionelle Anpassung der Zürcher Spitallisten durchgeführt.

Die wichtigsten Anpassungen auf den 1. Januar 2015

  • In der Rehabilitation wurden alle 2012 erteilten Leistungsaufträge bis 31. Dezember 2014 befristet, um sie danach an das neue nationale Rehabilitationstarifsystem anpassen zu können. Da sich das nationale Tarifsystem verzögert, werden alle Reha-Leistungsaufträge unverändert um weitere drei Jahre verlängert.
  • In der Psychiatrie wurden die Leistungsgruppen weiter verfeinert und um eine zusätzliche Dimension mit vier Altersbereichen ergänzt. Damit verbunden ist auch die Einführung eines spezifischen Leistungsauftrags für Gerontopsychiatrie, den ab 2015 die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, die Integrierte Psychiatrie Winterthur - Zürcher Unterland, die Clienia Privatklinik Schlössli, das Sanatorium Kilchberg und die Spitäler Schaffhausen erhalten. Zudem werden aufgrund positiver Prüfungsergebnisse alle befristeten Leistungsaufträge in unbefristete Leistungsaufträge umgewandelt.
  • In der Akutsomatik hat die Gesundheitsdirektion von Ärzten und Spitälern verschiedene Anregungen für Änderungen in der Definition einzelner Leistungsgruppen und der generellen und leistungsgruppenspezifischen Anforderungen erhalten. Diese Anregungen wurden geprüft, mit Fachspezialisten und den betroffenen Spitälern diskutiert und in der Folge umgesetzt. Zusätzlich wurden die Leistungsgruppen an nationale Regelungen und die Entscheide des Beschlussorgans für Hochspezialisierte Medizin angepasst. Zudem erhalten Spitäler, welche die geforderten Mindestfallzahlen im Jahr 2013 nicht erreicht haben, ab 2015 grundsätzlich keinen Leistungsauftrag für diese Bereiche mehr.

Stärkung der Zürcher Herzmedizin

Bestrebungen zu verstärkter Kooperation und Konzentration sind nach Einschätzung der Gesundheitsdirektion insbesondere im Bereich der spezialisierten medizinischen Versorgung weiterhin sinnvoll. Nicht zuletzt gilt dies in der Herzmedizin. In erster Linie sind dabei die Leistungserbringer gefordert, Kooperations- und Konzentrationsmöglichkeiten zu suchen und zu realisieren. Die Gesundheitsdirektion wird sie auf diesem Weg weiterhin unterstützen und, falls es für die Verbesserung der Zürcher Gesundheitsversorgung notwendig ist, mit der Spitalplanung daten- und faktenbasiert das Ihre dazu beitragen.

Um die führende Stellung der Zürcher Herzchirurgie zusätzlich zu stärken, werden mit der Aktualisierung der Spitalliste per 1. Januar 2015 detailliertere Leistungsgruppen gebildet. Damit können die Herzchirurgie-Leistungen besser erfasst und dargestellt werden. Beispielsweise werden die verschiedenen Herzklappeneingriffe und die schwierigen Eingriffe an der Brustschlagader neu einzeln erfasst. Zudem wird die Gesundheitsdirektion im Bereich der Herzchirurgie zusätzlich zu den Fallzahlen der einzelnen Spitäler in Zukunft auch die Fallzahlen der Operateure individuell erfassen. Der Kanton Zürich geht damit in der Spitalplanung wieder einen Schritt weiter und sorgt so für eine noch grössere Transparenz zugunsten der Patientinnen und Patienten.
Als weitere Innovation wird die Gesundheitsdirektion ein Projekt zum Vergleich der Ergebnisqualität in der Zürcher Herzchirurgie starten. Schliesslich wird die Forschung in der Zürcher Herzchirurgie weiter gestärkt, indem unter der Leitung des Universitätsspitals Zürich ein Forschungsnetzwerk gebildet wird. Auch in der Neurologie und Neurochirurgie, einem weiteren Schwerpunktbereich der Gesamtstrategie Hochspezialisierte Medizin, ist ein vergleichbares Forschungsnetzwerk vorgesehen. Die Leistungsaufträge in der Herzchirurgie werden um drei Jahre verlängert. Die Leistungserbringer sind gefordert, diese Zeit für weitere Kooperations- und Konzentrationsschritte zu nutzen.

Aufnahmepflicht: Verstärkte Prüfung bei tiefem Grundversichertenanteil

Das eidgenössische Krankenversicherungsgesetz und das kantonale Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz verlangen, dass Spitäler mit einem kantonalen Leistungsauftrag (Listenspitäler) alle Patientinnen und Patienten unabhängig ihres Versichertenstatus aufnehmen. Um diesen Grundsatz zu stärken, verpflichtet die Gesundheitsdirektion ab 2015 diejenigen Listenspitäler, die einen Anteil an Grundversicherten von unter 50 Prozent aufweisen, die Erfüllung der Aufnahmepflicht detailliert nachzuweisen. Die Gesundheitsdirektion wird in diesen Spitälern die Zuteilung der Operations- und die Wartezeiten der verschiedenen Versichertenkategorien mit Audits überprüfen.

Mit rund 18 Prozent Grundversicherten weist die Klinik Hirslanden 2013 den niedrigsten Wert aller Zürcher Listenspitäler auf; er ist vergleichbar mit dem Anteil der beiden Nichtlistenspitäler Klinik Lindberg und Klinik Im Park. Im Durchschnitt der Zürcher Listenspitäler liegt der Anteil der grundversicherten Patientinnen und Patienten bei rund 75 Prozent. Von der neuen Regelung ebenfalls betroffen sind die Klinik Susenberg mit einem Anteil von rund 33 Prozent und die Schulthess-Klinik mit einem Anteil von rund 47 Prozent Grundversicherter.

Spitäler können bis Ende Mai Stellung nehmen

Die Listenspitäler haben die detaillierten Unterlagen bereits erhalten und können im Verlauf der nächsten sechs Wochen Stellung nehmen. Da vorwiegend medizinisch-fachtechnische Fragestellungen im Zentrum der Spitallisten-Aktualisierung stehen, ist die Möglichkeit zur Stellungnahme auf den Kreis der direktbetroffenen Leistungserbringer ausgerichtet. Die Gesundheitsdirektion wird die Stellungnahmen auswerten und anschliessend die Aktualisierung der Spitallisten dem Regierungsrat zur Beschlussfassung unterbreiten. Der Regierungsrat wird voraussichtlich Ende August 2014 entscheiden, so dass die aktualisierten Zürcher Spitallisten per 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt werden können. Voraussichtlich wiederum in drei Jahren wird die nächste konzeptionelle Anpassung der Zürcher Spitallisten durchgeführt werden. Damit kann dem Grundsatz der «rollenden Planung» in einer für alle Beteiligten nachvollziehbaren Form Rechnung getragen werden.

Die Unterlagen zur Aktualisierung der Zürcher Spitallisten sind auf der Website der Gesundheitsdirektion abrufbar: www.gd.zh.ch/spitalliste

(Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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