Verordnungsänderung im Bereich der ausserfamiliären Betreuung
Medienmitteilung 16.01.2014
Im Kanton Zürich gilt seit 2012 eine Bewilligungspflicht für die Vermittlung von Pflegeplätzen. Neu sieht auch die am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Änderung der Pflegekinderverordnung des Bundes eine Meldepflicht für diverse Dienstleistungen in der Familienpflege vor. Um die neuen Bestimmungen des Bundes vollziehen zu können, hat der Regierungsrat deshalb die kantonale Verordnung über die Vermittlung von Pflegeplätzen und Bewilligung von Kinder- und Jugendheimen, Kinderkrippen und Kinderhorten geändert. Die kantonale Verordnung heisst zudem neu «Verordnung über die Bewilligungen im Bereich der ausserfamiliären Betreuung». Sie tritt rückwirkend per 1. Januar 2014 in Kraft.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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