Jahresbilanz 2013 der Härtefallkommission

Die Härtefallkommission hat im Jahr 2013 insgesamt 45 Fälle beurteilt, die ihr vom Migrationsamt unterbreitet wurden. Das ist ein Fall mehr als im Vorjahr.

8 dieser Fälle wurden vom Migrationsamt positiv beurteilt und sind von der Kommission ebenfalls zur Zustimmung empfohlen worden.

Bei 27 vom Migrationsamt negativ beurteilten Gesuchen hat die Kommission den ablehnenden Entscheid bestätigt.

In 10 Fällen, die das Migrationsamt ablehnend beurteilte, hat die Kommission eine positive und damit gegenläufige Empfehlung abgegeben. Diese 10 Gesuche wurden Regierungsrat Mario Fehr, Sicherheitsdirektor, zum Entscheid vorgelegt.

Der Sicherheitsdirektor hat 2013 insgesamt in neun Fällen Entscheide getroffen. In fünf Fällen entschied er zu Gunsten der Gesuchsteller und viermal negativ. Ein Fall wurde von der Sicherheitsdirektion wieder dem Migrationsamt zugewiesen für weitere Abklärungen, weil in der Zwischenzeit das Bundesamt für Migration den Status der vorläufigen Aufnahme für die betroffene Person anerkannte.

Die neunköpfige Härtefallkommission wurde im Herbst 2009 vom Regierungsrat eingesetzt. Geschaffen wurde sie, um Härtefallgesuche in den Fällen zu begutachten, in denen gegen Entscheide des Migrationsamtes von Bundesrechts wegen kein Rechtsmittel zur Verfügung steht. Die Fälle, in denen sich die Beurteilung des Migrationsamtes und der Härtefallkommission nicht deckt, werden dem Sicherheitsdirektor zum Entscheid vorgelegt.

Alle positiv beurteilten Gesuche stehen unter dem Vorbehalt der abschliessenden Genehmigung durch den Bund.

(Medienmitteilung der Härtefallkommission)

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