Letzte Strafuntersuchungen im BVK Korruptionsfall abgeschlossen

Die wegen Betrugs zum Nachteil der BVK und der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) geführte Strafuntersuchung ist abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft III hat am 9. Januar 2014 gegen Alfred Castelberg und vier zum Tatzeitpunkt in der Handels- bzw. Compliance Abteilung der Credit Suisse tätig gewesene Personen Anklage erhoben.

Dem Gründer und Chef der Argus Finanz AG, Alfred Castelberg, wird vorgeworfen, zwischen dem 22. Mai 2000 und dem 24. August 2001 als Mitarbeiter des Senior Management der CS und zwischen dem 29. November 2001 und dem 6. Februar 2003 als Chief Investment Officer der BT&T Asset Management AG (BT&T) im Zusammenwirken mit vier Mitarbeitenden der CS bei insgesamt 196 Börsenaufträgen zum Nachteil der BVK und der GVZ weisungswidrig andere als im Handel der Bank erzielte Preise abgerechnet oder eine solche Abrechnung veranlasst zu haben. Dabei sollen die Beschuldigten die Vertreter der Vermögensverwaltung des Kantons Zürich (VVKZ) über dieses Vorgehen arglistig getäuscht haben.

Gemäss Anklage beträgt der zwischen dem 22. Mai 2000 und dem 24. August 2001 der BVK und der GVZ bei insgesamt 155 Transaktionen im Gesamtvolumen von über CHF 1.4 Mia. zugefügte Schaden aus diesen Kursschnitten CHF 6'491'923.50.

Alfred Castelberg wird weiter vorgeworfen, auch nach seinem Wechsel zur BT&T im November 2001 die Abrechnung falscher Kurse innerhalb der CS veranlasst zu haben. Er soll im Zusammenwirken mit den Mitbeschuldigten in dieser Zeit bei insgesamt 41 Transaktionen im Gesamtvolumen von ca. CHF 228 Mio. infolge der Kursschnitte einen Schaden in der Höhe von CHF 4'949'948.80 verursacht haben. Durch Retrozessionszahlungen profitierte die BT&T hieran im Umfang von CHF 2'287›991.55. Alfred Castelberg seinerseits erhielt persönlich aus diesem Ertrag CHF 813›804.55.

Den vier mitbeschuldigten Mitarbeitern der CS wird in unterschiedlichem Umfang eine Beteiligung an den geschilderten Handlungen vorgeworfen.

Es werden Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren und bedingte Geldstrafen beantragt.

Die Strafuntersuchung gegen fünf weitere beschuldigte Personen (Daniel Gloor, Walter Meier und drei weitere ehemalige Mitarbeiter der CS) hat die Staatsanwaltschaft III bereits am 7. März 2013 eingestellt.

Im Zusammenhang mit den nunmehr angeklagten Sachverhalten schloss die CS mit dem Kanton Zürich und der GVZ am 7. September 2012 eine Vereinbarung und erstattete einen Betrag von CHF 18›898›830.00 zurück. Dieser Betrag entspricht dem durch die Untersuchungsbehörde berechneten Schaden zuzüglich Zins.

Verständnisfragen im Rahmen dieses Bulletins beantwortet Staatsanwalt Oliver Otto am 10. Januar 2013 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter Tel. Nr. 044 455 97 04.

(Weitere Medienmitteilungen im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre vom 4. Juni 2010, 6. Juli 2010, 26. November 2010, 3. Oktober 2011 und 17. April 2012 finden sich unter www.Staatsanwaltschaften.zh.ch).

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