Anklage gegen Martin Gloor erhoben
Medienmitteilung 04.12.2013
Die Staatsanwaltschaft III hat das Verfahren gegen Martin Gloor abgeschlossen und gegen ihn Anklage wegen gewerbsmässigen Betrugs etc. erhoben. Die Anklageerhebung ist im abgekürzten Verfahren erfolgt. Die Verhandlung findet am Freitag, 6. Dezember 2013 vor dem Bezirksgericht Zürich statt.
Die Staatsanwaltschaft III hat am 29. November 2013 gegen den Beschuldigten Anklage wegen gewerbsmässigen Betrugs etc. erhoben. Die Deliktsumme beläuft sich auf rund 30 Millionen Schweizerfranken. Betroffen sind rund 40 Geschädigte. Beantragt ist eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren sowie ein fünfjähriges Berufsverbot. Die Gerichtsverhandlung findet am 6. Dezember 2013 vor dem Bezirksgericht Zürich im abgekürzten Verfahren statt.
Die Staatsanwaltschaft III und die Oberstaatsanwaltschaft bedauern, dass die Anklageerhebung in diesem Verfahren infolge eines Versehens bei der Staatsanwaltschaft III nicht wie angekündigt aktiv kommuniziert worden ist.
Erläuterungen zum abgekürzten Verfahren (Art. 358 StPO):
Das mit der Revision der Strafprozessordnung eingeführte abgekürzte Verfahren ermöglicht unter gewissen Voraussetzungen eine beschleunigte Verfahrenserledigung. Ist der Beschuldigte im Wesentlichen geständig und hat er die Zivilforderungen im Grundsatz anerkannt, muss insbesondere nicht mehr über sämtliche Einzelheiten Beweis geführt werden. Das Geständnis wird zu einem Anklageentwurf verarbeitet, mit dem Beschuldigte und Geschädigte einverstanden sein müssen. Die Anklageschrift wird dem Gericht in Form eines Urteilsvorschlages unterbreitet. Das Gericht prüft lediglich, ob die Durchführung des abgekürzten Verfahrens rechtmässig und angebracht ist, die Anklage mit dem Ergebnis der Hauptverhandlung und den Akten übereinstimmt und die beantragten Sanktionen angemessen sind.
Verständnisfragen im Rahmen dieser Medienmitteilung erteilt der Leitende Staatsanwalt Peter Pellegrini heute von 10.30 bis 11.30 Uhr unter Telefon 044 455 97 01.
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.