Vorwürfe der Unia entbehren jeglicher Grundlage

Die Gewerkschaft Unia wirft dem AWA im Zusammenhang mit einer Baustellenkontrolle bei der Durchmesserlinie des Hauptbahnhofes vor, seiner Kontrolltätigkeit nicht nachgekommen zu sein. Diese Vorwürfe sind haltlos und muten umso absurder an, da die Zuständigkeit zur Prüfung der betreffenden Arbeitsverhältnisse unter anderem bei der Gewerkschaft Unia selber liegt.

Auf der Baustelle der Durchmesserlinie am Hauptbahnhof Zürich wurden verschiedene als selbständig erwerbende polnische Dienstleistungserbringer einer Kontrolle unterzogen. Die kontrollierten Personen konnten ihre Selbständigkeit jedoch mittels Dokumenten belegen. Der Verein Arbeitskontrollstelle Kanton Zürich führte diese Kontrolle im Auftrag der paritätischen Berufskommission Isoliergewerbe durch. Diese Kommission ist paritätisch aus Vertretern der Arbeitgeberschaft und der Arbeitnehmerschaft zusammengesetzt. Die Gewerkschaft Unia ist in dieser Kommission ebenfalls vertreten. Somit liegt die Zuständigkeit zur Prüfung der Selbständigkeit und der Einhaltung der Mindestlöhne nicht beim AWA, sondern unter anderem auch bei Unia. Mit Befremden nimmt das AWA deshalb die erhobenen Vorwürfe zur Kenntnis.

Keine Kompetenz für Baustellenschliessung

Die Gewerkschaft Unia fordert das AWA auf, die Baustelle zu schliessen und bis Montagabend «die Probleme für die Betroffenen» zu lösen. Bisher gingen aber beim AWA keinerlei Beschwerden bezüglich Lohndumping auf erwähnter Baustelle ein, weil die Fälle entsprechend der Zuständigkeit der paritätischen Berufskommission gemeldet wurden. Im Weiteren hat das AWA keine Kompetenz für eine Baustellenschliessung. Es kann lediglich einen Arbeitsunterbruch für bestimmte Personen anordnen, sofern ein als selbständig erwerbend gemeldeter Dienstleister sich nicht als solcher ausweisen kann und dieser Fall durch die paritätische Berufskommission dem AWA gemeldet wird.

Zusammenfassend muss festgehalten werden, dass die Unia die Vorwürfe gegen das AWA zu Unrecht erhebt. Gemeldeten Hinweisen geht das AWA umgehend nach und leitet gegebenenfalls entsprechende Schritte ein.

(Medienmitteilung des Amts für Wirtschaft und Arbeit)

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