Veranstaltung «Tanz dich frei» vom 21. September 2013 in Winterthur

Im Zusammenhang mit der Verletzung einer Person anlässlich der unbewilligten Veranstaltung «Tanz dich frei» vom 21. September 2013 hat die Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland ein Vorermittlungsverfahren in Auftrag gegeben.

Am 21. September 2013 wurde eine 19-jährige Frau in Winterthur im Rahmen der unbewilligten Tanzveranstaltung «Tanz dich frei» am rechten Auge schwer verletzt.

Um die genauen Umstände der Verletzung der jungen Frau abzuklären, hat die Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland am 8. Oktober 2013 die Stadtpolizei Zürich, welche am Polizeieinsatz in Winterthur nicht beteiligt war, mit einem Vorermittlungsverfahren beauftragt. Darin mit einbezogen ist auch die am 9. Oktober 2013 von der Geschädigten eingereichte Anzeige gegen Unbekannt wegen schwerer Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland kann erst nach Abschluss der Vorermittlungen beurteilen, ob das Obergericht des Kantons Zürich um Ermächtigung zur Führung einer Strafuntersuchung gegen Angehörige der beteiligten Polizeikorps zu ersuchen sein wird.

Derzeit können aus Rücksicht auf die laufenden Vorermittlungen keine weiteren Auskünfte erteilt werden.

Reine Verständnisfragen zu dieser Medienmitteilung beantwortet die Mediensprecherin der Oberstaatsanwaltschaft, lic.iur. Corinne Bouvard, am 16. Oktober 2013, zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr, unter Tel. Nr. 044 265 77 41.

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