Erste Verfahren im Zusammenhang mit der Affäre Hildebrand abgeschlossen

Die Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit der sogenannten Affäre Hildebrand die ersten Verfahren formell abgeschlossen.

Gegen einen Thurgauer Anwalt erliess sie einen Strafbefehl unter anderem wegen mehrfacher Verletzung des Bankgeheimnisses. Von der Einleitung eines Strafverfahrens gegen den ehemaligen Nationalbankpräsidenten und seine Ehefrau sowie gegen den Kundenberater von Philipp Hildebrand wird mangels Tatverdachts abgesehen.

Strafbefehl gegen Thurgauer Anwalt

Die Staatsanwaltschaft III für den Kanton Zürich führt wegen der Weitergabe vertraulicher Bankdaten des ehemaligen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand vier Strafverfahren gegen einen ehemaligen IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin, einen Thurgauer Anwalt, Nationalrat Christoph Blocher und gegen einen Zürcher Kantonsrat (vgl. Medienmitteilungen der Oberstaatsanwaltschaft vom 5., 9. und 13. Januar sowie vom 20. März 2012).

Die Staatsanwaltschaft hat am 25. September 2013 einen Strafbefehl gegen den Thurgauer Anwalt wegen versuchter Verleitung und Gehilfenschaft zur Verletzung des Bankgeheimnisses sowie wegen mehrfacher Verletzung des Schriftgeheimnisses erlassen und ihn mit einer bedingten Geldstrafe und einer Busse bestraft. Konkret wird ihm vorgeworfen, die Preisgabe vertraulicher Bankdaten durch den IT-Mitarbeiter gegenüber Nationalrat Christoph Blocher am 3. Dezember 2011 gefördert zu haben. Weiter soll er Ende Dezember 2011 mehrfach auf den IT-Mitarbeiter eingewirkt haben, dieselben Informationen gegenüber einem Weltwoche-Journalisten preiszugeben. Schliesslich soll er Dokumente, die ihm vom IT-Mitarbeiter in einem verschlossenen Briefumschlag übergeben worden waren, Nationalrat Christoph Blocher sowie dem Weltwoche-Journalisten zugänglich gemacht haben. Demgegenüber wurde das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Verletzung des Geschäfts- und Berufsgeheimnisses mit Datum vom 25. September 2013 eingestellt. Der Strafbefehl und die Einstellungsverfügung sind noch nicht rechtskräftig.

Nichtanhandnahmeverfügung gegen ehemaligen Nationalbankpräsidenten

Bei der Staatsanwaltschaft sind sodann Anzeigen gegen Philipp Hildebrand und dessen Ehefrau wegen Verstosses gegen die Insiderstrafnorm eingereicht worden. Der Vorwurf lautet auf Ausnützung der Kenntnis von vertraulichen Tatsachen im Zusammenhang mit privaten Devisengeschäften. Konkret wurde ihm bzw. seiner Ehefrau vorgeworfen, vor dem Hintergrund der Einführung des EURO-Mindestkurses auf seinem Konto US Dollar gekauft und verkauft zu haben. Die entsprechenden Verfahren wurden am 23. September 2013 formell mit einer Nichtanhandnahmeverfügung erledigt, weil Devisengeschäfte nach dem Wortlaut von Art. 161 StGB nicht in den Geltungsbereich der Insiderstrafnorm fallen.

Nichtanhandnahmeverfügung gegen Kundenberater

Eine weitere Nichtanhandnahmeverfügung ist im Zusammenhang mit dem Kundenberater von Philipp Hildebrand ergangen, gegen welchen im Januar 2012 durch eine Privatperson ebenfalls eine Anzeige wegen Verletzung des Bankgeheimnisses eingereicht worden war. Es bestanden keine Anhaltspunkte dafür, dass dieser in irgendeiner Form Informationen über Devisentransaktionen weitergegeben hätte.

Auskünfte über die noch nicht abgeschlossenen Verfahren werden derzeit keine erteilt. Eine aktive Information über diese Verfahren erfolgt mit deren Abschluss durch die Staatsanwaltschaft.

Verständnisfragen im Rahmen dieser Medienmitteilung erteilt Corinne Bouvard, Mediensprecherin der Oberstaatsanwaltschaft am 1. Oktober 2013, zwischen 14.30 Uhr und 15.30 Uhr.

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