Aussprache zwischen AdK, UVEK, BFE und Nagra: Sachplanverfahren ist bisher korrekt abgelaufen

Der Ausschuss der Kantone (AdK) hat sich heute Nachmittag mit der Angelegenheit der vertraulichen Nagra-Aktennotiz (AN 11-711) befasst. Dabei haben sich die Geschäftsleitungen der Nagra und des Bundesamts für Energie (BFE) den Fragen des AdK gestellt. Zudem wurde gemeinsam mit dem Generalsekretär des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), dem Direktor des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) und einem Mitglied des ENSI-Rats über mögliche Auswirkungen auf das Sachplanverfahren und Lehren daraus gesprochen.

Als Ergebnis hält der Ausschuss der Kantone folgende Feststellungen und Forderungen fest:

  • Das Sachplanverfahren ist bisher grundsätzlich korrekt abgelaufen. Verbesserungspotenziale wurden erkannt und aufgenommen.
  • Es darf keine der sechs möglichen Standortregionen wegen Ungewissheiten vorzeitig aus dem Sachplanverfahren ausgeschlossen werden.
  • Die Nagra muss die 6 heterogenen Standortregionen in Etappe 2 des Sachplanverfahrens vergleichbar machen. Das heisst unter anderem, dass der geologische Kenntnisstand in allen Standortregionen auf ein Niveau für einen sicherheitstechnischen Vergleich gebracht werden muss.
  • Die Einengung der Standortregionen im weiteren Verlauf des Sachplanverfahrens muss sicherheitsgerichtet, systematisch, transparent und nachvollziehbar sein.
  • Die Transparenz im Sachplanverfahren wird verbessert («gläserner Sachplan»).

Das BFE und die Nagra haben sich bereit erklärt, den Forderungen nach verbesserter Transparenz im Sachplanverfahren nachzukommen.

Ausschuss der Kantone

Der Ausschuss der Kantone (AdK) ist das politische Leitgremium des Sachplans geologische Tiefenlager, also des laufenden Standortauswahlverfahrens für Langzeitlager für radioaktive Abfälle in der Schweiz.

Mitglieder sind folgende Regierungsräte und -rätinnen: Markus Kägi (Vorsitz), Zürich; Peter C. Beyeler, Aargau; Dr. Sabine Pegoraro, Basel-Landschaft; Hans Wicki, Nidwalden; Paul Federer, Obwalden; Ursula Hafner-Wipf, Schaffhausen; Walter Straumann, Solothurn; Dr. Jakob Stark, Thurgau. Als Beisitzer sind das Bundesamt für Energie, das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat, das deutsche Bundesministerium für Umwelt, das Umweltministerium Baden-Württemberg sowie die drei deutschen Landkreise Waldshut, Konstanz und Schwarzwald-Baar-Kreis vertreten. Der AdK erhält fachliche Unterstützung von der Fachkoordination Standortkantone, der Arbeitsgruppe Sicherheit Kantone/Kantonale Expertengruppe Sicherheit, der Arbeitsgruppe Raumplanung und der Arbeitsgruppe Information & Kommunikation.

Diese Mitteilung, die Stellungnahme des AdK zur ersten Etappe des Sachplanverfahrens und weitere Informationen sind verfügbar auf www.radioaktiveabfaelle.zh.ch > Ausschuss der Kantone.

(Medienmitteilung des Ausschusses der Kantone)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.

Für diese Meldung zuständig: