Laub und Geäst verbrennen ist viel zu schade – und ausserdem schädlich
Medienmitteilung 17.10.2012
Wenn im Herbst die Blätter fallen und sich Laub und Geäst vom Rückschnitt der Sträucher, Hecken und Bäume zu Haufen auftürmen, stellt sich die Frage: wohin damit? Anzünden ist keine gute Idee. Der stinkende Rauch belastet die Luft mit Feinstaub. Darum ist das Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Spätherbst und Winter verboten. Ausserdem geht dadurch ein wertvoller Rohstoff verloren. Aus Grüngut wird Dünger, Biogas, Wärme oder ein Zuhause für Kleintiere. Selbst kompostieren oder richtig entsorgen ist ganz einfach.
Wenn der Herbst übers Land zieht, freuen wir uns am bunten Blättermeer. Der Farbenzauber sorgt aber auch für Arbeit rund ums Haus und im Garten. Sträucher schneiden und Laubrechen ist angesagt. Doch wohin mit dem Geäst und Laub von Bäumen, Sträuchern und Hecken, ist es erst einmal fein säuberlich aufgeschichtet? Immer noch kommt es vor, dass die Haufen angezündet werden, um sich des Grünguts zu entledigen. Doch die rauchenden und stinkenden Haufen machen den Nachbarn keine Freude. Und sie belasten die Luft und damit unsere Gesundheit ernsthaft. Ausserdem: Grüngut ist ein wertvoller Rohstoff – viel zu kostbar, um einfach verbrannt zu werden. Wird es kompostiert, entsteht daraus Dünger und Bodenverbesserer, der im Frühling wieder für gute Erträge im Garten sorgt. Oder er dient zur Produktion von erneuerbarer Energie in Form von Biogas oder Wärme aus Holzschnitzelheizungen.
Doch wohin damit?
Am naheliegendsten ist es, das Grüngut aus dem Garten zusammen mit den Küchenabfällen selbst zu kompostieren und als Dünger und Bodenverbesserer zu nutzen. Viele Gemeinden bieten einen Häckseldienst für Grünschnitt an – zerkleinert verrottet er schneller und geruchsärmer. Wer nicht selbst kompostieren will oder kann, für den bieten die meisten Zürcher Gemeinden spezielle Grünabfuhren an. Das Grüngut wird dann in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt. Der Abfallkalender der Gemeinden gibt Auskunft, wann die Abfuhren stattfinden und was dabei zu beachten ist.
Ein Zuhause für Igel und Co.
Wer genug Platz im Garten hat, der kann mit Geäst und Laub auch ein Zuhause für Kleintiere schaffen. Igel nutzen Asthaufen für Tagesnickerchen und den Winterschlaf, aber auch als Kinderstube für die Jungen. Wer ihnen im Garten ein Zuhause bieten möchte, baut Asthaufen an einer gut besonnten, windgeschützten und möglichst ungestörten Stelle. Dafür sind Äste unterschiedlicher Grösse, Zweige und Holzreste zu verwenden und das Holz so aufzuschichten, dass sich sperriges und feines Material abwechseln. Auch in Laubhaufen fühlen sich Igel sehr wohl, genauso wie kleine Nagetiere, andere Insektenfresser und deren Nahrung, die Insekten selbst. Wer Haufen für Igel und Co. aufschichtet, tut etwas für die Artenvielfalt im Garten und muss Äste und Laub nicht einmal entsorgen.
Verbrennen von Abfällen aus Wald, Feld und Garten schadet der Luft und den Menschen
Das Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen führt insbesondere im Spätherbst- und Winter zu unnötigen und teilweise erheblichen Feinstaubbelastungen. Die in dieser Zeit häufig auftretenden Inversionslagen verhindern den Austausch zwischen unteren und oberen Luftschichten in der unteren Atmosphäre. In den unteren Luftschichten sammeln sich Feinstaubpartikel an. So entsteht Wintersmog mit hoher Schadstoffbelastung.
Eine vor einigen Jahren in der Schweiz durchgeführte Studie zeigte, dass bei hohen Feinstaubbelastungen die Spitaleintritte wegen Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen zunehmen. Denn die feinen Russpartikel, welche bei der Verbrennung von Wald-, Feld- und Gartenabfällen entstehen, können über die Atemwege bis tief in die Lunge und von dort auch in die Blutbahn gelangen. Weitere wichtige Feinstaubquellen sind Holzheizungen sowie dieselbetriebene Fahrzeuge und Maschinen.
Im Spätherbst und Winter verboten
Gemäss Verordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung des Kantons Zürich dürfen in den Monaten November bis Februar keine Wald-, Feld- und Gartenabfälle im Freien verbrannt werden. Ausgenommen davon sind Brauchtumsfeuer und Grillfeuer.
In folgenden Fällen kann der zuständige Revierförster Ausnahmebewilligungen für das Verbrennen von Waldabfällen erteilen:
- akutes Auftreten von Forstschädlingen
- Verklausungsgefahr in Fliessgewässern
- Waldrandpflege in schwer zugänglichem Gebiet
- extreme Waldschadenereignisse
In diesen Fällen kann die Gemeinde Ausnahmebewilligungen für das Verbrennen von Feldabfällen erteilen:
- Verklausungsgefahr in Fliessgewässern
- Hecken- und Weidepflege in schwer zugänglichem Gebiet
(Medienmitteilung der Baudirektion)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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