Für einen zeitgemässen Schutz der einmaligen Bachtellandschaft
Medienmitteilung 20.09.2012
Die Abhänge des Bachtels und des Allmen im Zürcher Oberland sind landschaftlich besonders reizvoll. Sie beherbergen viele selten gewordene Pflanzen und Tiere und verdienen darum einen besonderen Schutz. Unter Federführung der Baudirektion hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Gemeinden, der Land- und Forstwirtschaft sowie des Naturschutzes die Schutzverordnung aus dem Jahr 1967 auf den neusten Stand gebracht. Der Entwurf liegt vom 24. September bis am 23. Oktober 2012 öffentlich auf.
Die Landschaft rund um den Bachtel und den Allmen in den Gemeinden Hinwil, Wald, Dürnten und Fischenthal ist ein Natur- und Landschaftsschutzgebiet von kantonaler Bedeutung. Sie ist sowohl Lebens- und Wirtschaftraums für die einheimische Bevölkerung als auch ein ganzjährig attraktives, gut erreichbares Erholungsgebiet für den Grossraum Zürich. Zusammen mit anderen naturnahen Gebieten wie dem Pfäffikersee oder dem Tössbergland trägt sie wesentlich zur hohen Lebensqualität im Kanton Zürich bei.
Breit abgestützter Prozess
Im Rahmen der Teilrevision des kantonalen Richtplans im Jahr 2001 wurde der Kanton verpflichtet, die bestehende Bachtel-Schutzverordnung aus dem Jahr 1967 den Bedürfnisse der heutigen Zeit mit ihren vielfältigen Ansprüchen an die Landschaft und die Natur anzupassen. Die Schutzverordnung soll den unterschiedlichen Funktionen des Bachtelgebiets als Wohn-, Land- und Forstwirtschafts-, Naturschutz- und Erholungsgebiet Rechnung tragen.
Bei der Erstellung von Schutzverordnungen legt der Kanton besonderes Gewicht auf den Einbezug aller Beteiligten. Die Verordnungsrevision wurde deshalb in einer breit abgestützten Arbeitsgruppe aus Vertretern der Gemeinden, der Land- und Forstwirtschaft sowie des Naturschutzes unter Federführung der Baudirektion Kanton Zürich intensiv diskutiert. Zudem führte die Baudirektion mit den Grundeigentümern und Bewirtschaftern von Naturschutzgebieten persönliche Gespräche.
Den Bedürfnissen der heutigen Zeit angepasst
Der nun vorliegende Schutzverordnungsentwurf zeigt, welche Schutzziele erreicht werden sollen und wie die Bachtellandschaft künftig genutzt werden kann. Dank Bestimmungen, die den heutigen Bedürfnissen und Ansprüchen angepasst sind, soll die wertvolle Kulturlandschaft erhalten bleiben, die Land- und Forstwirtschaft modern und nachhaltig wirtschaften und die einheimische Bevölkerung weiterhin in einer attraktiven Landschaft leben können.
Vom 24. September 2012 bis zum 23. Oktober 2012 liegt der Entwurf bei den Gemeindeverwaltungen Dürnten, Fischenthal, Hinwil und Wald sowie bei der Baudirektion in Zürich öffentlich auf. Während der Auflage können alle Personen zum Entwurf Stellung nehmen. Die Baudirektion prüft die Begehren vor dem Erlass der Schutzverordnung.
Öffentliche Sprechstunden
Während der öffentlichen Auflage stehen an folgenden Terminen Vertreter des Kantons und der Arbeitsgruppe für Auskünfte persönlich zur Verfügung:
Sitzungszimmer des Alters- und Pflegeheims Hinwil, Dürntnerstrasse 12:
Donnerstag, 4. Oktober 2012, 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag, 9. Oktober 2012, 17.00 – 19.00 Uhr
Gemeindeverwaltung Wald:
Donnerstag, 4. Oktober 2012, 17.00 – 19.00 Uhr
Dienstag, 16. Oktober 2012, 14.00 – 17.00 Uhr
Bachtel und Allmen: Herausragende landschaftliche und biologische Werte
Die Landschaft am Bachtel und Allmen zeichnet sich aus durch eine charakteristische Verteilung von Wald und Offenland: Die Wälder konzentrieren sich auf Steilhänge, Grate und Bachtobel, die sternförmig von den Hügelkuppen in tiefere Lagen verlaufen. Die offene Landschaft wird hauptsächlich als Wies- und Weideland genutzt. Das Bachtel-Allmen-Gebiet weist zudem eine noch weitgehend intakte landwirtschaftlich geprägte Streusiedlungsstruktur mit Weilern, Einzelhöfen, Feldscheunen und -ställen auf.
Das Bachtelgebiet ist auch aus der Sicht der Biodiversität von vorrangiger Bedeutung. Hier kommen verschiedene bedrohte Tier- und Pflanzenarten der Voralpen vor. Dazu gehören zum Beispiel das Braunkehlchen, der Schlüsselblumen-Würfelfalter, die Kurzflügelige Beissschrecke und verschiedene Orchideen. Für ihre Erhaltung und Förderung sind ausreichend grosse, gut vernetzte magere Feucht- und Trockenwiesen mit ausreichend Abstand zu gedüngten Flächen nötig. Einer schonenden Landwirtschaft kommt dabei die Schlüsselrolle zu. Für Ertragseinbussen und Pflegeleistungen entschädigt der Kanton die Landwirte und sichert ihnen damit einen Teil ihres Einkommens.
Was ist eine kantonale Schutzverordnung?
Kantonale Verordnungen zum Schutz von überkommunal bedeutenden Natur- und Landschaftsschutzobjekten haben zum Ziel, besonders schutzwürdige Landschaften und Lebensräume seltener und geschützter Tier- und Pflanzenarten und -gemeinschaften zu erhalten und zu fördern.
Schutzverordnungen (SVO) werden vom Kanton erlassen – allerdings stets auf der Basis eines Mitwirkungsverfahrens, also nach intensiver, meist mehrjähriger Zusammenarbeit mit den lokal Betroffenen und Interessierten. Sie dienen dazu, nicht ersetzbare Natur- und Landschaftswerte zu sichern. Die SVO enthalten Bestimmungen, die den ganzen Landschaftsraum betreffen, sich an alle Beteiligten richten und für alle gleich verbindlich sind. So ermöglichen sie den langfristigen und integrativen Schutz grossflächiger, zusammenhängender Gebiete. Sie verankern auch den Anspruch auf Abgeltung für jene, welche die unverzichtbare Pflege dieser empfindlichen Lebensräume übernehmen.
(Medienmitteilung der Baudirektion)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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