Überarbeitete Mittel- und Langfrist-Planung der thermischen Abfallverwertung im Kanton Zürich liegt vor

Im Kanton Zürich werden in fünf Kehrichtverwertungsanlagen jährlich mehr als 700›000 Tonnen nicht direkt recyclierbaren Abfalls thermisch verwertet. Um die Entsorgungssicherheit auch für die nächsten 20 Jahre zu gewährleisten, hat die Baudirektion Kanton Zürich zusammen mit den fünf Trägerschaften eine entsprechende Planung erarbeitet. Das Konzept sieht vor, dass an den bestehenden Standorten in Zürich-Hagenholz, Winterthur, Dietikon und Hinwil aufeinander abgestimmte Investitionen getätigt werden, die einem langfristigen Bedürfnis entsprechen. Die Anlage in Horgen soll bis 2030 weiterbetrieben werden.

Der Kanton Zürich verfügt mit den fünf Kehrichtverwertungsanlagen in Dietikon, Hinwil, Horgen, Winterthur und Zürich über eine sehr gute Infrastruktur zur Abfallverwertung. In den letzten Jahren wurden jeweils über 700›000 Tonnen brennbare Abfälle behandelt. Mit der thermischen Verwertung der nicht direkt recyclierbaren Siedlungsabfälle sowie den entsprechenden Abfällen aus Industrie und Gewerbe wurden 2011 in den fünf Werken 626 Gigawattstunden (GWh) Wärme und 380 GWh Strom abgegeben. Letzteres entspricht ca. vier Prozent des Stromverbrauchs im Kanton Zürich.

Gemeinsame Planung schafft Grundlage für rechtzeitige und koordinierte Investitionen

Damit die nicht direkt recyclierbaren Abfälle auch in Zukunft sicher und umweltgerecht behandelt und verwertet werden können, ist eine entsprechende Planung erforderlich, die Auskunft darüber gibt, wann, wo und in welchem Ausmass in die Erneuerung von Anlagen investiert werden muss.

Es ist die Aufgabe der Kantone, die entsprechenden Planungen vorzunehmen. Die thermische Behandlung und Verwertung der Abfälle wird im Kanton Zürich von der Baudirektion gemeinsam mit den fünf Trägerschaften wahrgenommen. Es sind dies die Interkommunale Anstalt Limeco, der Zweckverband Kehrichtverwertung Zürcher Oberland KEZO, die Städte Winterthur und Zürich sowie der Zweckverband für Abfallverwertung im Bezirk Horgen.

Die Partner haben sich bereits in den Jahren 2001/02 mit der Frage der Kapazitätsplanung auseinandergesetzt. Die Veränderungen der Verwertungskapazitäten und die Zunahme der Abfallmengen durch die Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung waren nun Anlass für die Baudirektion, die Kapazitäts- und Standortplanung der thermischen Abfallverwertung erneut an die Hand zu nehmen. Nur durch ein gemeinsames Vorgehen kann sichergestellt werden, dass die erforderlichen grossen Investitionen koordiniert und rechtzeitig geplant und realisiert werden können. Dabei sind die sich abzeichnenden Veränderungen laufend in die Planung mit einzubeziehen.

Anlage in Horgen wird bis 2030 eingeschränkt weiterbetrieben

Ausgehend von verschiedenen Mengenszenarien mit einem Zeithorizont von 20 Jahren wurde in verschiedenen Varianten geprüft, an welchen Standorten die Abfallbehandlung am sinnvollsten erfolgen soll. Dabei wurden neben der Entsorgungssicherheit insbesondere die Möglichkeiten der Energieverwertung (Wärme und Strom), die Rückgewinnung von Wertstoffen, die Wirtschaftlichkeit der Anlage sowie logistische Aspekte mit berücksichtigt.

Es hat sich bestätigt, dass die bestehenden Anlagen in Zürich-Hagenholz, Winterthur, Dietikon und Hinwil über wertvolle Infrastrukturen verfügen. Die Anlagen und deren Standorte sind gut geeignet, um mit werterhaltenden Massnahmen und einem der Entwicklung angepassten schrittweisen Ersatz die Entsorgungssicherheit im Kanton Zürich langfristig zu gewährleisten. Ergänzend hat sich gezeigt, dass ein mengenmässig eingeschränkter Weiterbetrieb der Kehrichtverwertungsanlage in Horgen bis 2030 das Gesamtkonzept ergänzt.

Werden die Anlagen bezüglich der energetischen Nutzung und der stofflichen Wiederverwertung dem Stand der Technik angepasst, so kann mit dem gewählten Konzept ein sehr gutes Resultat erreicht werden, das sich durch eine ökologisch vorteilhafte Abfallverwertung auszeichnet und sich zudem im Markt sehr gut positionieren lässt.

Laufende Beobachtung erlaubt allenfalls Anpassung der Kapazitäten

Wenn mit der für 2015 geplanten Inbetriebnahme der Kehrichtverwertungsanlage in Perlen (LU) der Abfall aus den Kantonen Uri und Zug nicht mehr im Kanton Zürich verwertet wird, soll in der Kehrichtverwertungsanlage in Horgen nur noch Siedlungsabfall aus den Zweckverbandsgemeinden verwertet werden. Der Zürcher Abfallverwertungs-Verbund ZAV, der sich aus der langjährigen Zusammenarbeit der fünf Trägerschaften entwickelt hat, wird dafür besorgt sein, dass die Abfälle aus Industrie und Gewerbe aus dem Bezirk Horgen mit einer geeigneten Logistik in den übrigen Anlagen des Kantons Zürich verwertet werden können.

Das Kapazitätskonzept soll in einem nächsten Schritt von den einzelnen Trägerschaften in deren strategische Investitionsplanungen überführt werden. Die Baudirektion wird anschliessend mit den Trägerschaften in einem rollenden Controlling-Prozess die Entwicklung und allfällige neue Rahmenbedingungen verfolgen, bevor die in der strategischen Planung vorgesehenen Schritte umgesetzt werden. Die entsprechenden Anpassungen im Richtplan werden zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen. Die Überprüfung der Planungsvorgaben an zeitlich festgelegten Entscheidungspunkten erlaubt eine regelmässige Neueinschätzung und gegebenenfalls auch Anpassungen des Gesamtkonzepts.

Die Baudirektion wird am 30. November 2012 zusammen mit den fünf Trägerschaften an einer Medienkonferenz über die Kapazitäts- und Standortplanung sowie insbesondere die Aspekte der Entsorgungssicherheit und die angestrebte Ressourceneffizienz hinsichtlich der Energie- und Wertstoffgewinnung informieren.

(Medienmitteilung der Baudirektion)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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