Sanierung der BVK kann 2013 beginnen

Gegen die Einmaleinlage von zwei Milliarden Franken in die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich ist während der zweimonatigen Frist kein Referendum ergriffen worden. Der entsprechende Beschluss des Kantonsrates tritt damit auf Anfang 2013 in Kraft. Dies gilt auch für die Statutenrevision der BVK, die der Kantonsrat mit der Einmaleinlage verbunden hat. Die Statuten regeln die neuen Leistungen und den Sanierungsplan der BVK – sie gelten ebenfalls ab Anfang 2013.

Mit dem ungenutzten Ablauf der Referendumsfrist ist die BVK einen grossen Schritt weiter: Sie verfügt nun über einen langfristig ausgerichteten Finanzierungs- und Leistungsplan. Damit klärt sich auch die Ausgangslage für ihre 530 angeschlossenen Partner. Diese erhalten noch vor den Sommerferien einen neuen Anschlussvertrag, wobei ihnen für den laufenden Vertrag eine ausserordentliche Kündigungsfrist bis Ende November 2012 zugestanden wird. Der neue Anschlussvertrag sieht eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren vor und ermöglicht den angeschlossenen Arbeitgebern und ihren Arbeitnehmern, von der Einmaleinlage zu profitieren. Diese verbessert den Deckungsgrad der BVK per Anfang 2013 um rund acht Prozentpunkte: Die Einmaleinlage verhindert zunächst, dass die Kosten der Statutenrevision den Deckungsgrad um vier Prozentpunkte verringern; darüber hinaus wird die Einmaleinlage dafür sorgen, dass der Deckungsgrad um rund vier Prozentpunkte steigt.

Grundlage des Sanierungs- und Beteiligungskonzeptes ist ein dynamisches Modell: Auf Grund der Höhe des Deckungsgrades wird künftig festgelegt, ob die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer Sanierungsbeiträge leisten müssen und wie hoch diese sind, mit welchem Satz die Sparkapitalien verzinst werden und wann die geplanten höheren Sparbeiträge zum Tragen kommen. Erster massgebender Stichtag für den Deckungsgrad wird der 14. Januar 2013 sein. Unabhängig vom Deckungsgrad werden die Sparkapitalien der BVK-Versicherten, die mindestens 38 Jahre alt sind, gemäss dem Sanierungskonzept in den nächsten fünf Jahren mit einer altersabhängigen Abstufung erhöht. Damit kann die auf den tieferen Umwandlungssatz zurückzuführende Rentenreduktion abgefedert werden. Versicherte über 60 Jahren erhalten eine frankenmässige Besitzstandgarantie; laufende Renten bleiben unangetastet.

Keinen Einfluss auf die Sanierung und auf die Gewährung der Einmaleinlage hat das im Kantonsrat ergriffene Behördenreferendum. Es richtet sich nicht gegen die Einmaleinlage als solche, sondern gegen den Beschluss des Parlaments, die Einmaleinlage und die Sanierungsbeiträge des Kantons als Arbeitgeber insgesamt nur zu rund 40 Prozent und etappiert in der Berechnung des mittelfristigen Rechnungsausgleichs zu berücksichtigen. Regierungsrat und Kantonsrat wollen mit dem Beschluss verhindern, dass die öffentliche Hand zu Massnahmen gezwungen wird, welche die Leistungen und die Standortqualitäten des Kantons Zürich spürbar beeinträchtigen würden.

(Medienmitteilung der Finanzdirektion)

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