Kein Strafverfahren gegen den türkischen EU-Minister
Medienmitteilung 02.04.2012
Die Staatsanwaltschaft I hat vor dem Hintergrund der bestehenden Immunität gegen den türkischen EU-Minister kein Strafverfahren wegen seiner Äusserun-gen im Zusammenhang mit der Leugnung des Armenien Genozids eröffnet.
Am 30. Januar 2012 ist bei der Staatsanwaltschaft I gegen den türkischen Europaminister Egemen Bagis eine Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung eingegangen.
Die in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei durchgeführten Ermittlungen haben ergeben, dass ein in der Schweiz lebender türkischer Journalist Egemen Bagis am 28. Januar 2012 anlässlich eines Konzerts im Kongresshaus in Zürich zu diversen Themen interviewt hatte. Dabei wurde auch die aktuelle Gesetzesdebatte in Frankreich hinsichtlich der Strafbarkeit der Leugnung des Genozids von 1915 an den Armeniern thematisiert. Die Aussagen von Egemen Bagis, der den Genozid in Abrede stellte und den in Frankreich gefassten Beschluss als nichtig bezeichnete, wurden mittels Video aufgenommen und auszugsweise im staatlichen türkischen Fernsehen ausgestrahlt. Eine zusätzliche Verbreitung seiner Aussagen erfolgte durch das Internet und verschiedene Printmedien.
Nach Konsultationen beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) kam die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich zum Schluss, dass gegen Egemen Bagis kein Strafverfahren eröffnet wird, weil er als türkischer EU-Minister während seines ganzen Aufenthalts in der Schweiz Immunität genoss.
Die Staatsanwaltschaft hat gestützt auf diese Erkenntnisse am 26. März 2011 das Ver-fahren mit einer Nichtanhandnahmeverfügung erledigt. Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig.
Auskunft im Rahmen dieser Medienmitteilung erteilt:
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am 2. April 2012 von 15.00 bis 16.00 Uhr unter Telefon 044 299 29 28
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