Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Weiterbildung
Medienmitteilung 12.04.2012
Der Bundesrat hat im letzten November den Vorentwurf für ein Weiterbildungsgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Der Regierungsrat hat dazu Stellung genommen. Obwohl er die Verankerung der Weiterbildung in der Verfassung grundsätzlich begrüsst, meldet er Vorbehalte zum vorliegenden Entwurf an.
Mit den Verfassungsbestimmungen über die Bildung vom 21. Mai 2006 erhielt der Bund den Auftrag, Grundsätze der Weiterbildung festzulegen. Der Regierungsrat begrüsst es grundsätzlich, dass die Weiterbildung im Schweizerischen Bildungsraum in einem Bundesgesetz verankert wird. Zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Weiterbildung (WeBiG) brachte er jedoch erhebliche Vorbehalte an, insbesondere zu den folgenden Punkten:
- In der Weiterbildung sind zahlreiche Förderbereiche durch Spezialgesetze wie z.B. das Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz und das Berufsbildungsgesetz geregelt. Wenn das WeBiG diesen Spezialgesetzen vorgehen sollte, werden bewährte Förderbereiche eingeschränkt. Eine Überordnung des WeBiG über die Spezialgesetze lehnt der Kanton Zürich deshalb ab. In erster Linie wird dabei die Unterstellung der Weiterbildung an den Hochschulen unter das WeBiG kritisiert.
- Mit dem WeBiG sollen Wettbewerbsverfälschungen vermieden werden, z.B. da, wo Bildungsanbieter als Mitbewerber am freien Markt auftreten. Hingegen soll es nicht gelten für öffentlich oder öffentlich mitfinanzierte Bildungsangebote im Rahmen des Service public. Kaum durchführbar wären sonst beispielsweise im öffentlichen Interesse liegende berufsorientierte Weiterbildungen mit kleiner Teilnehmerzahl.
- Der Vorentwurf sieht vor, dass auch staatliche Weiterbildungsangebote ausschliesslich nachfrageorientiert erfolgen. Damit würden Weiterbildungsangebote, die z. B. aufgrund regionaler Abgeschiedenheit nicht ausreichend finanziert sind, gefährdet, obwohl sie im öffentlichen Interesse sind.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.vernehmlassungen.zh.ch, Stichwort «Weiterbildung», verfügbar.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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