Strafverfahren auf Nationalrat Christoph Blocher ausgedehnt

Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat ein Strafverfahren gegen Christoph Blocher wegen des Verdachts der Verletzung des Bankgeheimnisses eröffnet

Die Staatsanwaltschaft III führt seit dem 5. bzw. 13. Januar 2012 Strafverfahren gegen einen ehemaligen IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin & Cie AG sowie gegen einen Thurgauer Anwalt und einen Zürcher Kantonsrat wegen der Weitergabe vertraulicher Bankdaten des ehemaligen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand (vgl. Medienmitteilungen der Oberstaatsanwaltschaft vom 5. und 13. Januar 2012).

Gestützt auf die Erkenntnisse aus dieser Untersuchung hat die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Frühlingssession am 19. März 2012 ein Strafverfahren gegen Nationalrat Christoph Blocher wegen Widerhandlung gegen das Bankengesetz eröffnet. Gegenstand des Verfahrens ist die Prüfung einer strafrechtlich relevanten Beteiligung von Christoph Blocher an der Weitergabe von geheimen Bankdaten durch den IT-Mitarbeiter.

Nachdem Christoph Blocher am 13. Januar 2012 bereits als Auskunftsperson befragt worden ist, ist heute, 20. März 2012, in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich an seinem Wohnort und an einem Firmensitz eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden.

Weitere Auskünfte werden aus Rücksicht auf die laufenden Strafverfahren nicht gemacht. Die vorliegende Medienmitteilung erfolgt heute, weil SRF 10vor10 über die Verfahrenseröffnung Kenntnis erhielt.

Die Staatsanwaltschaft informiert zum gegebenen Zeitpunkt von sich aus über den Stand der Untersuchung.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Für O-Ton Statements im Rahmen dieses Bulletins steht die Oberstaatsanwaltschaft heute, 20. März 2012, von 16.30 Uhr – 18.30 Uhr unter Telefon 044 265 77 40 zur Verfügung.

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