Untersuchung gegen ehemaligen Mitarbeiter der Bank Sarasin & Cie AG

Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat heute gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Bank Sarasin & Cie AG eine Strafuntersuchung wegen Verletzung des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz) eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat heute ein Strafverfahren gegen einen 39 Jahre alten ehemaligen IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin & Cie AG in Zürich wegen Verletzung von Art. 47 Absatz 1 litera a des Bankengesetzes eingeleitet.

Anlass für die Verfahrenseinleitung waren aus eigenem Antrieb erfolgte Aussagen dieses von der Bank zwischenzeitlich entlassenen Bankangestellten gegenüber der Kantonspolizei Zürich über die Weitergabe von Bankdaten an eine Person ausserhalb der Bank. Diese Bankdaten betrafen Devisentransaktionen der Familie des Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Fragen in diesem Zusammenhang beantwortet die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, Telefon 044 265 77 11, zwischen 13.30 Uhr und 15.30 Uhr.

lic.iur. Martin Bürgisser, Oberstaatsanwalt

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