Weitergabe vertraulicher Bankdaten: Ausweitung des Strafverfahrens

Die Staatsanwaltschaft III hat heute je ein Strafverfahren gegen den Thurgauer Anwalt Hermann Lei und den Zürcher Kantonsrat Claudio Schmid wegen Widerhandlung gegen das Bankengesetz eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaft III hat das Verfahren gegen einen ehemaligen IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin wegen Weitergabe von vertraulichen Bankdaten des ehemaligen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand auf weitere Personen ausgedehnt. Dies gestützt auf Abklärungen der Staatsanwaltschaft sowie gestützt auf eine Strafanzeige der Bank Sarasin, die sich neben dem ehemaligen IT-Mitarbeiter auch gegen weitere, nicht namentlich genannte Personen richtet, die die vertraulichen Daten erhalten und ausgenützt haben könnten.

In diesem Zusammenhang hat die Staatsanwaltschaft heute, 13. Januar 2012, gegen den Thurgauer Anwalt und gegen den Zürcher Kantonsrat eine Strafuntersuchung eingeleitet. Beiden wird eine Widerhandlung gegen das Bankengesetz (Art. 47 BankG) bzw. eine Teilnahme daran vorgeworfen. Hermann Lei wird zusätzlich die Verletzung des Berufsgeheimnisses vorgeworfen.

Im Rahmen der heute eingeleiteten Strafverfahren haben diverse Hausdurchsuchungen und erste Befragungen der beschuldigten Personen stattgefunden. Es erfolgten keine Festnahmen.

Im Rahmen der Strafuntersuchung gegen den ehemaligen IT-Mitarbeiter ist heute zur Klärung der Umstände der Datenweitergabe auch Nationalrat Christoph Blocher als Auskunftsperson von der Staatsanwaltschaft befragt worden.

Weitere Auskünfte werden aus Rücksicht auf die derzeit noch laufenden Befragungen und die weiteren Untersuchungshandlungen nicht gemacht. Die Staatsanwaltschaft informiert zum gegebenen Zeitpunkt von sich aus wieder über den Stand der Untersuchungen.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Für O-Ton Statements im Rahmen dieses Bulletins steht Staatsanwalt Umberto Pajarola unter Tel.-Nr. 044 455 97 44 zur Verfügung.

lic.iur. Corinne Bouvard

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