Strafverfahren gegen Bruno Zuppiger eröffnet
Medienmitteilung 06.01.2012
Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat heute gegen Bruno Zuppiger ein Strafverfahren wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung eröffnet.
Im Dezember 2011 berichteten Medien, Bruno Zuppiger habe sich bei der Abwicklung eines Willensvollstreckermandats für eine verstorbene ehemalige Mitarbeiterin im April 2007 rund Fr. 100›000.— aus deren Vermögen auf ein auf ihn lautendes Privatkonto überwiesen. Weiter soll aus dem Nachlass für die im Rahmen des Willensvollstreckungsmandats erfolgten Tätigkeiten bis 2005 ein überhöhtes Honorar von rund Fr. 150›000.— ausbezahlt worden sein.
Für Bruno Zuppiger galt als Nationalrat bis zum Abschluss der Wintersession des Parlaments am 23. Dezember 2011 die Sessionsteilnahmegarantie. Dies bedeutet, dass während dieser Zeit gegen Ratsmitglieder grundsätzlich kein Strafverfahren eingeleitet werden kann. Die Staatsanwaltschaft I hat nach Beendigung der Session die Vorwürfe anhand der beigezogenen Gerichtsakten geprüft. Gestützt auf das Ergebnis dieser Abklärungen hat die Staatsanwaltschaft I heute, 6. Januar 2012, gegen Bruno Zuppiger ein formelles Strafverfahren wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung eröffnet. Eine Ausdehnung der Untersuchung auf weitere Personen bleibt vorbehalten.
Weitere Angaben zu den einzelnen Vorwürfen können aus Rücksicht auf die erst angehobene Strafuntersuchung nicht gemacht werden.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Eine eröffnete Strafuntersuchung kann mit Anklageerhebung, Strafbefehl oder Einstellung abgeschlossen werden.
Verständnisfragen im Rahmen dieses Bulletins beantwortet die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, Telefon 044 265 77 11, zwischen 13.30 Uhr und 15.00 Uhr.
lic.iur. Corinne Bouvard
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