Schulbaurichtlinien werden aufgehoben

Die Bildungs- und Baudirektion heben die Schulhausrichtlinien mit den verbindlichen Vorschriften für den Bau von Schulhäusern an der Volksschule auf. Neu werden die Direktionen noch Empfehlungen zur Erstellung von Schulhausanlagen erlassen.

Hintergrund der neuen Regelung ist das Inkrafttreten des Finanzausgleichsgesetzes auf den 1. Januar 2012. Danach erhalten die Gemeinden für ihre Schulbauten keine Staatsbeiträge mehr. Der Regierungsrat hat deshalb die Bestimmungen zu den Schulhausanlagen in der Finanzverordnung zum Volksschulgesetz auf Anfang Jahr aufgehoben. Ebenfalls aufgehoben wurden die Schulbaurichtlinien. Neu werden die Bildungs- und Baudirektion nur noch Empfehlungen zur Erstellung von Schulhausanlagen erlassen; dies als Unterstützung für Gemeinden, Schulen und Architekten.

Staatsbeiträge an Schulbauten, für die vor dem 1. November 2011 ein Staatsbeitragsgesuch eingereicht wurde, werden nach altem Recht behandelt.

(Medienmitteilung der Bildungs- und der Baudirektion)

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