FABI-Botschaft: Anpassungen nötig
Medienmitteilung 18.01.2012
Das Hauptanliegen des Kantons Zürich in der heute vom Bundesrat präsentierten Botschaft zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) ist ungenügend berücksichtigt. Zwar wird den Kantonen bei den Planungen eine gewichtige Rolle zugestanden, allerdings bedarf der dazugehörige Gesetzestext ebenfalls entsprechender Anpassungen. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kantonsbeiträge an Publikumsanlagen erachtet der Kanton Zürich als ungeeignet. Zudem muss der erste Ausbauschritt bis 2025 mit weiteren, dringlichen Projekten wie dem Brüttenertunnel ergänzt oder aber es müssen weitere Umsetzungsschritte klar umrissen werden.
Planungskompetenzen der Kantone im Gesetz verankern
Heute hat der Bundesrat die Botschaft zur öV-Finanzierungsvorlage FABI zuhanden des nationalen Parlaments verabschiedet. Für den Zürcher Volkswirtschaftsdirektor, Regierungsrat Ernst Stocker, ist es weiterhin von zentraler Bedeutung, dass die Kantone als Mit-Besteller des Regionalverkehrs auch die Prozessführung bei den Planungen von S-Bahn-Systemen haben. Der Bundesrat hat dieses Anliegen zwar teilweise aufgenommen, jedoch leider noch ungenügend. Auch im entsprechenden Gesetzestext (Artikel 48d) muss die Rolle der Kantone stärker verankert werden. Zudem muss der Grossraum Zürich als Planungsregion organisiert werden, da immerhin ein Drittel der Regionalverkehrsleistung in diesem Raum bestellt wird.
Finanzielle Folgen für den Kanton Zürich offen
Die Volkswirtschaftsdirektion nimmt gerne zur Kenntnis, dass der Bundesbeitrag in den neuen Bahninfrastrukturfonds erhöht wurde und der Bund damit seine Verantwortung wahrnimmt. Der Kanton Zürich ist seinerseits weiterhin bereit, entsprechende Beiträge zum Ausbau der Infrastruktur zu leisten. Diese Beiträge müssen jedoch objektbezogen sein, damit die Bevölkerung des Kantons Zürich davon profitieren kann. Mit der vorgeschlagenen neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen bei der Finanzierung der Publikumsanlagen und der Harmonisierung der Privatbahn-Infrastrukturfinanzierung sind die finanziellen Konsequenzen für Zürich nicht abschätzbar. Zudem kann der eigene Standort nicht über Publikumsanlagen gefördert werden: entscheidend ist das S-Bahn-Angebot.
Mehr Verbindlichkeit für Ausbauten und Planungen
Der Bundesrat hält daran fest, in einem ersten Ausbauschritt bis 2025 Projekte für 3,5 Milliarden Franken zu realisieren. Damit ist der Realisierungszeitpunkt für den Brüttenertunnel weiterhin ungewiss. Der Kanton Zürich erwartet, dass der erste Umsetzungsschritt auf fünf bis sechs Milliarden Franken erhöht und mit dringlichen Projekten wie dem Brüttenertunnel ergänzt wird. Andernfalls ist zumindest der zweite Umsetzungsschritt klar zu umreissen.
(Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion)
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