Kanton Zürich: Bettler unterwegs
Medienmitteilung 13.12.2011
In den letzten Wochen sind bei der Einsatzzentrale der Kantonspolizei Zürich über 50 Meldungen von Personen eingegangen, die sich über Bettler beklagten. Betteln ist im Kanton Zürich grundsätzlich verboten, das Sammeln von Geldern ist bewilligungspflichtig.
Vermehrt treten Bettler als Taubstumme auf und sammeln angeblich für Organisationen, die sich für behinderte Menschen einsetzen. Oftmals gibt es aber diese Organisationen nicht. Viele von uns möchten aber, gerade in der Weihnachtszeit, bedürftigen Menschen helfen. Die Kantonspolizei Zürich empfiehlt, keine Spenden oder Unterschriften abzugeben wenn Zweifel an der Rechtmässigkeit der Sammelaktion bestehen. Allgemein ist bei ‹Schüttelbüchsen-Sammlungen› Vorsicht geboten. Seriöse Organisationen zeichnen sich durch das ZEWO Siegel aus und sind im Besitz einer Bewilligung der Gewerbepolizei. Viele dieser Organisationen verfügen über ein einheitliches Erscheinungsbild wie z.B. Namenschilder, Bekleidung, Informationsmaterial wie Broschüren oder verfügen eigens über einen kleinen Informationsstand.
Widerhandlungen werden an das zuständige Statthalteramt rapportiert, eine Wegweisung wird eröffnet und bereits gesammeltes Geld wird zuhanden des Statthalteramtes eingezogen.
Empfehlungen der Kantonspolizei Zürich:
Lassen Sie sich nicht zu einer Spende drängen. Geben Sie nach Möglichkeit keine Barbeträge sondern fragen Sie nach einem Einzahlungsschein. Achten Sie beim Spenden auf das offizielle Gütesiegel. Melden Sie Zweifelsfälle sofort über Notruf 117 der Polizei.
Kantonspolizei Zürich
Mediendienst / Tel. 044 247 36 36
Martin Sorg
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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