Horgen: Telefonieren ohne Freisprechanlage beim Verlassen der Autofähre

Kantonspolizisten haben Ende letzter Woche in Horgen den von der Autofähre abfahrenden Verkehr beobachtet. Drei Personen wurden beim Telefonieren ohne Freisprechanlage während des Befahrens der Aus-Einfahrtrampe beobachtet; die Fehlbaren wurden gebüsst.

Die Polizisten kontrollierten das Entladeprozedere bei rund zehn Fähren. Obwohl das Wegfahren der Autos durch deren Lenker äusserste Aufmerksam fordert, beobachteten die Polizisten drei Autofahrer, die ihre Fahrzeuge beim Verlassen der Fähre auf der schmalen Rampe einhändig zwischen Fussgängern hindurch steuerten, da die zweite Hand durch Telefonieren mit dem Handy blockiert war.

Es ist durchaus legitim während der Ueberfahrt von Meilen nach Horgen oder umgekehrt im stehenden Auto zu telefonieren. Doch ist unbedingt darauf zu achten, dass die Telefonate vor Verlassen der Fähre beendet werden, da das Befahren der schmalen Rampe absolute Konzentration erfordert. Die Kantonspolizei Zürich wird künftig vermehrt ein Augenmerk auf dieses gefährliche Verhalten richten.

Kantonspolizei Zürich
Mediendienst / Tel. 044 247 36 36
Martin Sorg

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.

Für diese Meldung zuständig: