Kanton Zürich: «Rechts fahren - links überholen!»
Medienmitteilung 01.09.2011
Ständiges Links-fahren auf der Autobahn schafft immer wieder gefährliche Situationen und ist verboten. Die Kantonspolizei Zürich will in diesem Zusammenhang auf die Gefahren aufmerksam machen, die aus einem solchen Fahrverhalten resultieren. Sie unterstreicht das in den kommenden Tagen mit einer entsprechend deutlichen Botschaft auf den sogenannten Wechseltextanzeigen (WTA) über den Nationalstrassen.
Die notorischen Linksfahrer auf unseren Autobahnen sind ein zunehmendes Ärgernis. Denn sie behindern den Verkehr, was häufig zu Unfällen führt, die dann wiederum Staus verursachen. Darüber hinaus provozieren sie die nachfolgenden Fahrzeuglenker zum Lichthupen oder gar zum Rechtsüberholen. Beides verbietet das Strassenverkehrsgesetz; wer in einer solchen Situation rechts überholt, muss mit einer Strafanzeige wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln (das heisst wegen eines Vergehens) und zudem mit einem Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten rechnen.
Mit der Wechseltextanzeige «Rechts fahren – links überholen» setzt die Kantonspolizei Zürich ein Zeichen dafür, dass sie nicht gewillt ist, der problematischen Unsitte des permanenten Linksfahrens auf der Autobahn tatenlos zuzuschauen. Es soll aber keineswegs bei einer höflichen Aufforderung bleiben: Verkehrspolizeipatrouillen werden – im Interesse der Verkehrssicherheit – dafür sorgen, dass das Rechtsfahrgebot als eine der wichtigsten Verkehrsregeln wieder vermehrt beachtet wird.
Kantonspolizei Zürich
Mediendienst / Tel. 044 247 36 36
Cornelia Schuoler
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