Übergangsbestimmungen für die Berufsvorbereitungsjahre werden verlängert
Medienmitteilung 09.06.2011
Die Übergangsbestimmungen für die Berufsvorbereitungsjahre, die für die Schuljahre 2009/2010 und 2010/2011 erlassen wurden, werden um zwei Jahre verlängert. Dies hat der Regierungsrat beschlossen.
Die Berufsvorbereitungsjahre wurden für Jugendliche mit Bildungslücken nach Abschluss der Volksschule geschaffen. Der Regierungsrat hat im April 2009 die Übergangsbestimmungen dazu für die Schuljahre 2009/2010 und 2010/2011 erlassen. Während dieser Zeit sollte die Zweckmässigkeit dieser Bestimmungen geprüft werden. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die angesetzte Erprobungsphase zu knapp bemessen ist. Für die erforderlichen Rückmeldungen der Schulen muss mehr Zeit einberaumt werden. Einzelne Lerninhalte konnten nicht genügend evaluiert und angepasst werden. Der Regierungsrat hat deshalb eine Verlängerung der Verordnung über die Berufsjahre 2011/2012 und 2012/2013 erlassen. Diese bildet die Grundlage für die definitiven Vollzugsbestimmungen, die auf das Schuljahr 2013/2014 in Kraft gesetzt werden sollen. Der Kanton richtet Kostenbeiträge nur für Lernende aus, die das dritte Schuljahr der Sekundarstufe abgeschlossen haben.
Der Regierungsratsbeschluss wird im Verlaufe der nächsten Stunde unter www.rrb.zh.ch aufgeschaltet.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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