National bedeutende Oasen für Wasser- und Zugvögel im Kanton Zürich erhalten besonderen Schutz

Im Kanton Zürich liegen drei Gebiete, die für rastende und brütende Wasser- und Zugvögel besonders wertvoll sind: das Neeracherried, der Pfäffikersee und der Greifensee. Neu gelten sie als Wasser- und Zugvogelreservate von nationaler Bedeutung und stehen unter besonderem Schutz. Die Bevölkerung findet in den Naturoasen weiterhin Erholung. Ranger wachen über die Gebiete und vermitteln die Benutzungsregeln.

Der Bund hat schweizweit 43 Gebiete mit einer aussergewöhnlichen Vielfalt an Wasservogelarten als mögliche Reservatsflächen ausgeschieden und ihnen internationale oder nationale Bedeutung zugesprochen. Dies erfolgte im Rahmen der Umsetzung der internationalen Konvention zur Erhaltung der Wasservögel und ihrer Lebensräume (Ramsar-Konvention). Auf Antrag des Standortkantons konnten solche Gebiete in das Bundesinventar aufgenommen werden. Dazu musste sich der entsprechende Kanton verpflichten, dem Gebiet besonderen Schutz zukommen zu lassen. Im Gegenzug erhält der Kanton dafür Beiträge des Bundes für deren Schutz und Pflege.

Der Regierungsrat hat 2007 beim Bund beantragt, Gebiete im Neeracherried, am Pfäffikersee und am Greifensee als Wasser- und Zugvogelreservat von nationaler Bedeutung ins Bundesinventar aufzunehmen. Das Neeracherried ist als eines der letzten grossen Flachmoore der Schweiz ein besonders wertvoller Lebensraum für rastende und brütende Wasser- und Zugvögel. Auch Pfäffiker- und Greifensee bilden mit ihren ausgedehnten und weitgehend unbeeinträchtigten Wasser- und Riedflächen ein speziell geeignetes Refugium für Wasser- und Zugvögel, von denen viele zu den bedrohten Arten zählen.

Im Dezember 2009 hat der Kanton Zürich mittels Programmvereinbarung mit dem Bund für die drei Gebiete die finanziellen Abgeltungen geregelt. Mit der Aufnahme ins Bundesinventar gelten seit 20. April 2011 in den drei Reservatsgebieten die Schutzbestimmungen der Wasser- und Zugvogelreservatsverordnung (WZVV).

Alle drei Gebiete standen schon bisher unter Schutz. Nun wird der Schutz teilweise ausgedehnt. So ist in allen Gebieten, die der Wasser- und Zugvogelreservatsverordnung unterstehen, eine Aufsicht vorgeschrieben. Sie wird von Rangerinnen und Ranger wahrgenommen, unterstützt von den Jagdaufsehern der anstossenden Jagdreviere, welche vorwiegend die Wildbestände überwachen. Die eigentliche Jagd beschränkt sich auf das Regulieren des Bestandes zur Verhütung von Wildschäden.

Besonderen Wert legt die Baudirektion auf die Information der Reservatsbesucher. In diesen Tagen werden an allen wichtigen Standorten und Zufahrtswegen in die neuen Reservate Hinweistafeln mit Informationen zum Schutzgebiet und Verhaltensregeln für die Erholungssuchenden aufgestellt. Auch die über die Schutzregeln wachenden Rangerinnen und Ranger geben gerne Auskunft.

Für die drei Schutzgebiete ergeben sich je nach bisherigem Schutz unterschiedliche Änderungen.

Neeracherried: Ausdehnung des Schutzgebiets und neu ein Ranger-Dienst

Die durch die Aufnahme ins Bundesinventar resultierenden zusätzlichen Einschränkungen sind im Neeracherried nur gering. Zum neuen Reservatsgebiet gehören im Wesentlichen das heute schon unter Schutz stehende Neeracherried und die Neerer Seen (siehe beiliegender Plan). Neu erstreckt sich das Schutzgebiet auch auf das dazwischen liegende Landwirtschaftsgebiet. Für die Landwirtschaft ändert sich nichts, neu gelten jedoch auch in diesem Gebiet ein Weggebot (Wege dürfen nicht verlassen werden) und ein Leinenzwang für Hunde. Die bereits heute in diesem Bereich sehr zurückhaltend betriebene Jagd wird spezifisch geregelt, auf die Bestandesregulierung beschränkt oder teilweise sogar ganz eingestellt. Ziel der Reservatsaufnahme ist es, das Gebiet als Rast- und Nahrungsplatz für ziehende Wasservögel und als Brutgebiet für Wasser- und Zugvögel vor Störungen noch besser als bisher zu schützen. Von den Massnahmen profitieren auch andere gefährdete Arten wie der Feldhase.

Neu wird im Neeracherried ein Ranger für die Einhaltung der Vorschriften sorgen. Die Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich hat diese Aufgabe dem SVS-Naturschutzzentrum Neeracherried übertragen, welches dafür den ausgebildeten Ranger und Wildhüter Jörg Hiltbrunner verpflichtet hat. Er wird künftig regelmässig im Gebiet unterwegs sein – speziell in den besonders sensiblen Frühlingsmonaten.


An den Sonntagen vom 8. Mai und 15. Mai betreibt die Fischerei- und Jagdverwaltung zusammen mit dem Ranger und dem Naturschutzzentrum am Nordrand des Neeracherrieds von 14–17 Uhr einen Infotisch. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, sich über die Neuerungen zu informieren.

Pfäffikersee: Geringfügige Gebietsanpassungen

Das neue Wasser- und Zugvogelreservat umfasst im Wesentlichen die bisherigen, bereits unter Naturschutz stehenden Gebiete. Einzig beim Robenhuserriet sowie im Gebiet von Auslikon fallen einzelne Bereiche, die nicht zu den engeren Naturschutzflächen gehören, neu unter den Schutz der Wasser- und Zugvogelreservatsverordnung (siehe beiliegender Plan). Hier gelten neu ein Weggebot, ein Leinenzwang für Hunde und Einschränkungen der Jagd.

Die kantonale Fischerei- und Jagdverwaltung hat die erforderliche Aufsicht der Fachstelle Naturschutz des Kantons Zürich übertragen, die schon heute einen Informations- und Aufsichtsdienst am Pfäffikersee betreibt. Die Rangerinnen und Ranger werden auch künftig regelmässig im Gebiet unterwegs sein – speziell in den besonders sensiblen Frühlingsmonaten. Im Dialog mit den Besuchenden sensibilisieren sie für die Schönheiten der Natur und vermitteln die geltenden Regeln.

Greifensee: Keine spürbaren Änderungen

Die wenigsten Änderungen ergeben sich rund um den Greifensee. Hier deckt sich das neue Reservat nahezu vollständig mit dem bestehenden Schutzgebiet. Weitere Nutzungsbeschränkungen sind darum nicht erforderlich. Der bewährte Rangerdienst der Greifensee-Stiftung, der das Schutzgebiet schon bisher kontrollierte, versieht neu auch die geforderte Aufsicht über das Wasser- und Zugvogelreservat.

(Medienmitteilung der Baudirektion)

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Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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