Nein zur freien Schulwahl – ohne Gegenvorschlag

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Volksinitiative «Ja! Freie Schulwahl für alle ab der 4. Klasse!» ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Die Volksschule ist eine bewährte Institution, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert. Die Volksinitiative würde zu deutlich höheren Ausgaben und mehr administrativem Aufwand führen.

Die Volksinitiative für eine freie Schulwahl ab der 4. Klasse verlangt, dass Eltern die Schulen für ihre Kinder ab der 4. Klasse frei wählen können und staatliche wie private Schulen dieselben finanziellen Mittel erhalten. Der Regierungsrat lehnt diese Volksinitiative ab, weil damit das bewährte von Kanton und Gemeinden getragene Zürcher Schulsystem in Frage gestellt wird. Die öffentliche Volksschule bringt junge Menschen unabhängig von Herkunft, Schichtzugehörigkeit, Sprache und Kultur zusammen und ist damit ein zentraler Faktor für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Deutlich höhere Kosten - weniger Demokratie

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die im Kanton Zürich Privatschulen besuchen, beträgt 6,7 Prozent. Sie hat in den letzten 10 Jahren um 1,9 Prozent zugenommen. Den grössten Zuwachs verzeichnen die «International Schools», die auf die vorübergehende Anwesenheit von ausländischen Familien bzw. auf Schweizer Familien, die mit ihren Kindern für längere Zeit ins Ausland ziehen, ausgerichtet und nicht allgemein zugänglich sind. Sie wären von der Initiative ausgenommen.

Die von den Initianten verlangte Mitfinanzierung der privaten Schulen durch die öffentliche Hand wäre mit deutlich höheren Ausgaben verbunden. Kanton und Gemeinden müssten allein für die rund 5500 Schülerinnen und Schüler, die gegenwärtig eine private Schule besuchen, eine zusätzliche Summe von jährlich rund 64 Millionen Franken aufwenden. Hinzu kämen Transportkosten für jene Kinder und Jugendlichen, die eine entfernter gelegene Schule besuchen. An den mit öffentlichen Geldern mitfinanzierten Privatschulen haben Kanton und Gemeinden bzw. die Stimmberechtigten zudem keine Mitwirkungsrechte.

Erschwerte Schulplanung und erhöhter Verwaltungsaufwand

Die freie Schulwahl würde eine verlässliche Schulplanung weitgehend verunmöglichen. Die Gemeinden wüssten nicht rechtzeitig, wie viele auf ihrem Gebiet wohnhafte Kinder in Privatschulen oder in Schulen anderer Gemeinden gehen würden. Die Folge wäre nicht nur eine erschwerte Planung, sie bedeutete für die Gemeinden auch erhöhten Aufwand. Auf kantonaler Ebene müssten neue Verfahrensvorschriften für die Behandlung der Einteilungsgesuche und die Umteilung im Falle der Unmöglichkeit ihrer Berücksichtigung erlassen werden, um die Schulführung sicher zu stellen.

Aus all diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Volksinitiative, die frühestens im nächsten Jahr zur Abstimmung kommt, ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

Der Regierungsratsbeschluss wird im Verlaufe der nächsten Stunde unter www.rrb.zh.ch aufgeschaltet.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.

Kontakt

Bildungsdirektion – Medienstelle

E-Mail

medien@bi.zh.ch