281 Rehabilitationskliniken
Medienmitteilung 08.11.2010
Heute startet das Bewerbungsverfahren für Rehabilitationskliniken für die Zürcher Spitalliste 2012. Damit eine Rehabilitationsklinik für einen Listenplatz in Frage kommt und vom Kanton Leistungsaufträge übernehmen kann, muss sie in erster Linie die von der Gesundheitsdirektion festgelegten Anforderungen an das Know-how des Personals und die Infrastruktur erfüllen. Parallel dazu läuft bereits seit sechs Wochen ein Bewerbungsverfahren für die akutsomatischen Spitäler.
Als Folge der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom Dezember 2007 bereitet die Gesundheitsdirektion die Ablösung der aktuellen Zürcher Spitalliste vor. Im Sinne der vom Bundesgesetz geforderten leistungsorientierten Spitalplanung wird der Kanton detaillierte Leistungsaufträge vergeben.
Gleiche Bedingungen für alle Bewerber
Die Rehabilitationskliniken sind nun eingeladen, sich bis 10. Januar 2011 für einen Platz auf der Spitalliste beziehungsweise für die ausgeschriebenen Leistungsgruppen zu bewerben. Die Gesundheitsdirektion hat in Zusammenarbeit mit externen Experten sogenannte Leistungsgruppen gebildet, die sich aus fachlich zusammen gehörenden Leistungen zusammensetzen. An diese Leistungsgruppen knüpft die Gesundheitsdirektion Anforderungen an das Personal und die Infrastruktur. Um für einen Listenplatz in Frage zu kommen, muss zudem jede Rehabilitations-Klinik garantieren, im Rahmen des Leistungsauftrags alle Patienten unabhängig des Versichertenstatus aufzunehmen sowie generelle Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsanforderungen zu erfüllen.
Entwurf der Spitalliste auf Frühling 2011 zu erwarten
Die Gesundheitsdirektion wird die eingegangenen Bewerbungen prüfen und die Auswahl der Rehabilitationskliniken bzw. die Vergabe der Leistungsaufträge für den Erlass der Zürcher Spitalliste 2012 durch den Regierungsrat vorbereiten. Eine Vernehmlassung zu den Leistungsaufträgen ist im Rahmen eines Strukturberichts für das Frühjahr 2011 vorgesehen. Dabei wird die Gesundheitsdirektion den Bedarf auf den im Dezember 2009 publizierten Versorgungsbericht abstimmen.
Grosses Interesse bei anderen Kantonen
In der Rehabilitation werden heute über 60 Prozent der Leistungen von Kliniken ausserhalb des Kantons Zürich erbracht. Die Bewerbungsunterlagen werden deshalb auch in anderen Kantonen mit Spannung erwartet. Zudem hat auch das Bewerbungsverfahren des Kantons Zürich bei vielen Kantonen grosses Interesse geweckt. Der Kanton Zürich betritt mit dem gewählten Bewerbungsverfahren mit Leistungsgruppen Neuland bei der Festsetzung einer Spitalliste. Erstmals wird damit den an einem Listenplatz interessierten Spitälern die Gelegenheit gegeben, sich für ein bestimmtes Leistungsspektrum zu bewerben. Der Kanton Zürich möchte damit den Spitälern innerhalb eines klar definierten Rahmens möglichst viel unternehmerische Freiheit geben. Verschiedene Kantone prüfen, das Zürcher System in seiner Grundidee zu übernehmen.
(Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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