Adk Tiefenlager

Der Ausschuss der Kantone (AdK) hat die Ergebnisse und Prozesse von Etappe 1 des Sachplans geologische Tiefenlager überprüft. In seiner Stellungnahme hält das Regierungsgremium der acht betroffenen potenziellen Standortkantone fest, dass die Anforderungen in Bezug auf Fairness, Transparenz und partizipativer Mitwirkung erfüllt sind. Er beurteilt die Prozesse der Etappe 1 gesamthaft als zielführend. Er empfiehlt aber, die verbleibenden Ungewissheiten in den geologischen Standortgebieten mit den dafür nötigen Untersuchungen vor Ende von Etappe 2 auszuräumen.

Sicherheit und Geologie: nachvollziehbar, aber Zusatzuntersuchungen nötig

Im schweizerischen Konzept der geologischen Tiefenlagerung kommt der Geologie die Hauptschutzfunktion zu. Eine geeignete Standortwahl ist somit eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass für ein Tiefenlager die erforderliche Sicherheit erreicht wird. Entsprechend steht in Etappe 1 des Sachplans geologische Tiefenlager die Ausscheidung geeigneter geologischer Gebiete im Vordergrund. Als mögliche Betroffene eines geologischen Tiefenlagers stellen die Standortkantone besondere Anforderungen an die Evaluation. Das Auswahlverfahren muss einer harten politischen Auseinandersetzung standhalten. Dies ist nur möglich, wenn folgende Grundsätze eingehalten werden:

  • Alle möglichen Wirtgesteine und geologischen Konfigurationen berücksichtigen. Bei ungenügender Datenlage müssen die erforderlichen Untersuchungen nachgeholt werden.
  • Ausschlüsse von Wirtgesteinen nur auf der Basis eines robusten Kenntnisstandes vornehmen. Sie müssen wissenschaftlich begründet und transparent dargestellt werden.
  • Verfrühte, auf unsicheren und inhomogenen Datengrundlagen basierende Bewertungen und Rangierungen von Standortgebieten vermeiden.
  • Alle potenziellen Standortgebiete beibehalten, bis die verbleibenden relevanten Ungewissheiten durch gezielte Untersuchungen geklärt sind, d. h. keine Ausschlüsse oder Priorisierungen, bevor Einschätzungen und Vermutungen wissenschaftlich erhärtet sind und ein vergleichbarer Kenntnisstand erreicht ist.

Der AdK nimmt zur Kenntnis, dass sechs Standortgebiete für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und drei Gebiete für hochradioaktive Abfälle weiter bearbeitet werden sollen. Er empfiehlt aber, die verbleibenden Ungewissheiten in den geologischen Standortgebieten mit den dafür nötigen Felduntersuchungen vor Ende von Etappe 2 auszuräumen. Erst mit zusätzlichen Untersuchungen kann eine fundierte und vergleichbare Bewertung aller geologischen Standortgebiete vorgenommen werden (z.B. 3D-Seismik zur Abklärung von verfügbarem Raumangebot und grossräumigen Wasserwegsamkeiten, oder nichtstandortgebundene Bohrungen zur Verbesserung der Kenntnisse über die Wirtgesteine und die Quartärgeologie).

Planungsperimeter und Standortregion: nachvollziehbar

Aufbauend auf den geologischen Standortgebieten sind die Bereiche, die für einen Standort von Oberflächenanlagen in Frage kommen, als Planungsperimeter ausgeschieden worden. Dies ist für den AdK nachvollziehbar. Der AdK empfiehlt, die Standortregionen dynamisch zu verstehen. Deshalb sollen Kriterien und Abläufe für Anpassungen von Standortregionen (Aufnahme weiterer Gemeinden, Neudefinition der Betroffenheit von Gemeinden) noch in der laufenden Etappe 1 erarbeitet werden.

Aufbau der regionalen Partizipation: zweckdienlich

Der AdK beurteilt den bisher eingeschlagenen Weg, um die Gemeinden der Standortregion zur Vertretung der regionalen Interessen zu befähigen, als aufwändig, aber zweckdienlich. Der AdK empfiehlt, den Standortregionen innerhalb der festgelegten Leitplanken und Budgetkompetenzen Freiräume zur Gestaltung der regionalen Partizipation einzuräumen. Bei der Teilnahme an der regionalen Partizipation sollen die regionalen Interessen möglichst breit mobilisiert und einbezogen werden. Im aktuellen Aufbauprozess sollte möglichst frühzeitig definiert werden, welches die Kriterien für die Qualität und Ausgewogenheit der Organe der regionalen Partizipation sind und welche Regeln der Entscheidungsfindung im Rahmen der regionalen Partizipation vor Beginn der Etappe 2 vorliegen müssen.

Raumplanerische Beurteilungsmethodik: zu ergänzen

Die Beurteilung der verschiedenen Standortsgebiets-Vorschläge für ein Tiefenlager nach den Aspekten Raumplanung, Umwelt und sozioökonomische Auswirkungen wird in Etappe 2 mittels sozioökonomisch-ökologischen Wirkungsstudien (SÖW) durchgeführt. Die entsprechende Beurteilungsmethodik wurde in Etappe 1 erarbeitet. Der Ausschuss der Kantone empfiehlt die zusätzliche Durchführung regionaler, zwischen den Standortregionen vergleichbarer Studien zu den Themen gesellschaftlicher Zusammenhalt und Image.

Information und Kommunikation: transparent und fair

Die eindeutige Rollenzuteilung im Konzeptteil des Sachplans hat nach Auffassung des AdK mit dazu beigetragen, dass bisher in klaren Botschaften kommuniziert worden ist. In Etappe 1 ist aus Sicht des AdK die Information transparent und fair erfolgt. Die betroffenen Gemeinden und Standortregionen wurden schrittweise in den Prozess miteinbezogen.

Die Stellungnahme des AdK ist keine Vorwegnahme der Stellungnahmen der einzelnen Kantone, welche diese in der Anhörung im 2. Halbjahr 2010 abgeben werden. Sie bildet aber eine Grundlage dafür und wird öffentlich aufgelegt. Das Pflichtenheft für den AdK im Konzeptteil des Sachplans sieht vor, dass sich der Ausschuss zu den Ergebnissen der drei Etappen des Sachplans äussert. In Etappe 1 stehen folgende Aspekte im Vordergrund: die sicherheitstechnische Überprüfung der von der Nagra vorgeschlagenen geologischen Standortgebiete, die Definition der Standortregionen, der Aufbau der regionalen Partizipation, die raumplanerische Beurteilungsmethodik sowie als kontinuierliche Aufgabe Information und Kommunikation.

Die Stellungnahme des AdK ist unter www.radioaktiveabfaelle.zh.ch, Link «Ausschuss der Kantone», verfügbar.

Regierungsrätinnen und -räte der anderen Kantone:
Peter C. Beyeler, Aargau
Jörg Krähenbühl, Basel-Landschaft
Hans Wicki, Nidwalden
Paul Federer, Obwalden
Ursula Hafner-Wipf, Schaffhausen
Walter Straumann, Solothurn
Dr. Jakob Stark, Thurgau

Ausschuss der Kantone

Der Ausschuss der Kantone (AdK) ist das politische Leitgremium des Sachplans geologische Tiefenlager, also des laufenden Standortauswahlverfahrens für Langzeitlager für radioaktive Abfälle in der Schweiz.

Mitglieder sind folgende Regierungsräte und -rätinnen: Markus Kägi (Vorsitz), Zürich; Peter C. Beyeler, Aargau; Jörg Krähenbühl, Basel-Landschaft; Hans Wicki, Nidwalden; Paul Federer, Obwalden; Ursula Hafner-Wipf, Schaffhausen; Walter Straumann, Solothurn; Jakob Stark, Thurgau. Als Beisitzer sind auch das Bundesamt für Energie, das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat, das deutsche Bundesministerium für Umwelt, das Umweltministerium Baden-Württemberg sowie die drei deutschen Landkreise Waldshut, Konstanz und Schwarzwald-Baar-Kreis vertreten. Der AdK erhält fachliche Unterstützung von der Fachkoordination Standortkantone, der Arbeitsgruppe Sicherheit Kantone/Kantonale Expertengruppe Sicherheit, der Arbeitsgruppe Raumplanung und der Arbeitsgruppe Information & Kommunikation.

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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