Steueramnestie wird im Kanton Zürich rege genutzt
Medienmitteilung 20.07.2010
Eine Zwischenbilanz zeigt, dass seit Anfang Jahr bereits über 600 straflose Selbstanzeigen eingegangen sind. Dank der neuen Bestimmungen haben deutlich mehr Personen als früher unversteuertes Einkommen und Vermögen gegenüber den Steuerbehörden offengelegt. Die Nachsteuererträge lagen Mitte Jahr bereits erheblich über den gesamten Erträgen in den Vorjahren.
Am 1. Januar 2010 sind die Bestimmungen des Bundes über die straflose Selbstanzeige in Kraft getreten. Die Finanzdirektion hat zu dieser «kleinen Steueramnestie» Anfang März eine Medienmitteilung und ein Merkblatt veröffentlicht (http://www.steueramt.zh.ch). Nach einem halben Jahr zieht das Kantonale Steueramt nun eine positive Zwischenbilanz: Während in früheren Jahren jeweils zwischen 250 und 350 Selbstanzeigen eingegangen und erledigt worden sind, haben sich seit Anfang 2010 bereits über 600 Personen selber angezeigt. Nur gerade 2 Prozent der Selbstanzeigen betreffen juristische Personen.
Bis Ende Juni konnten rund 350 Verfahren erledigt werden. Bei diesen kamen 205 Millionen Franken an bisher unversteuertem Vermögen zum Vorschein; im grössten bis Mitte Jahr bearbeiteten Fall wurde ein unversteuertes Vermögen von rund 40 Millionen Franken gemeldet. Vor der Einführung der straflosen Selbstanzeige wurde jährlich jeweils Schwarzgeld im Umfang von 100 bis 150 Millionen Franken offen gelegt. Nachdeklarationen von Vermögenswerten machen etwa drei Viertel der Selbstanzeigen aus; in den übrigen Fällen wurden bisher nicht versteuerte Einkommen (z.B. Erwerbseinkommen, Renten, Alimente, Miet- oder Pachterträge, etc.) gemeldet.
Mit den bisher erledigten Fällen von Selbstanzeigen wurde für alle betroffenen Steuerperioden zusammen hinterzogenes Einkommen in der Höhe von 47 Millionen Franken nachbesteuert. Ausserdem wurde für die letzten zehn Steuerjahre bisher nicht deklariertes Vermögen von insgesamt gut 1'400 Millionen Franken (= ca. 200 Millionen Franken Schwarzgeld über mehrere Jahre) erfasst. Vor Einführung der straflosen Selbstanzeige wurden in einem ganzen Jahr jeweils Einkommen zwischen 15 und 20 Millionen Franken und Vermögen von 400 bis 500 Millionen Franken aufgerechnet.
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Bis 2009 pro Jahr
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1.1 bis 30.6.2010
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| Aufgedecktes Schwarzgeld | Fr. 100 - 150 Mio. | Fr. 205 Mio. |
| Aufrechnung Einkommen insgesamt | Fr. 15-20 Mio. | Fr. 47 Mio. |
| Aufrechnung Vermögen insgesamt | Fr. 400 - 500 Mio. | Fr. 1'458 Mio. |
Die im ersten Halbjahr erledigten Selbstanzeigen ergaben Nachsteuern in der Höhe von 25 Millionen Franken (20 Millionen Franken entfallen auf Kanton und Gemeinden, 5 Millionen Franken auf den Bund). Früher beliefen sich die Steuererträge aus Selbstanzeigen für ein ganzes Jahr auf 6 bis 7 Millionen Franken für Kanton und Gemeinden und 1 bis 1,5 Millionen Franken für den Bund. Die Straflosigkeit der Selbstanzeige führte damit nach nur 6 Monaten annähernd zu einer Verdreifachung der Steuererträge aus solchen Verfahren.
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Duchschnittliche Nachsteuern und Bussen in Vorjahren
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Nachsteuern seit in Krafttreten der straflosen Selbstanzeige
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| Kanton/Gemeinde | Fr. 6 - 7 Mio. | Fr. 20 Mio. |
| Bund | Fr. 1 - 1,5 Mio. | Fr. 5 Mio. |
Mit der straflosen Selbstanzeige wurden auch Bestimmungen zur Vereinfachung der Nachsteuerverfahren in Erbfällen in Kraft gesetzt. Da diese erst bei Todesfällen ab dem 1. Januar 2010 Anwendung finden, können zu den finanziellen Auswirkungen noch keine Angaben gemacht werden.
(Medienmitteilung der Finanzdirektion)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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